Wer finanziert meine Weiterbildung? – Wege durch den Förder-Dschungel
Sie haben sich für eine berufliche Weiterbildung entschlossen, um den Weg (zurück) in die Arbeitswelt zu schaffen oder Ihre Karrierechancen zu verbessern, aber fragen sich, wer die Kosten dafür übernimmt? Grundsätzlich gilt, dass Sie viele Weiterbildungen nicht selbst zahlen müssen, sondern staatliche Förderprogramme in Anspruch nehmen können. Unabhängig davon, ob Sie arbeitssuchend sind oder einen Job haben, in Deutschland oder an einem anderen Ort geboren sind, viele Institutionen und Einrichtungen können Ihnen bei der Finanzierung unter die Arme greifen. Der folgende Ratgeber hilft Ihnen dabei, sich in der Förderlandschaft zurechtzufinden und die vorhandenen Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen.
Welche Stellen sind grundsätzlich für Bildungsförderungen zuständig?
In Deutschland gibt es mehrere Institutionen, die berufliche Weiterbildungen oder Umschulungen finanzieren – je nach Lebenssituation:
- Die Agentur für Arbeit ist zuständig für Arbeitssuchende, Arbeitslose oder Menschen in Transfermaßnahmen. Hier können Sie u. a. einen Bildungsgutschein (BGS) oder AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) erhalten, mit denen Sie an vielen speziell zertifizierten Maßnahmen teilnehmen können.
- Das Jobcenter hilft Menschen, die Bürgergeld beziehen. Auch hier können Sie einen BGS oder AVGS bekommen oder durch andere Maßnahmen Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit erhalten.
- Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchtete bei ihrer sprachlichen, gesellschaftlichen und beruflichen Integration.
- Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kümmert sich um Weiterbildungen im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation, z. B. bei gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen.
- Die Berufsgenossenschaften & Unfallkassen unterstützen nach Arbeitsunfällen oder berufsbedingten Erkrankungen.
- Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) fördert aktive oder ehemalige Angehörige der Bundeswehr.
- Zusätzlich gibt es in allen Bundesländern besondere regionale Fördermöglichkeiten, z. B. Bildungsschecks oder Zuschüsse für Berufstätige.
Wenn Sie unsicher sind, wer für Ihr persönliches Weiterbildungsanliegen zuständig ist, sprechen Sie uns an! Unsere Grone-Mitarbeitenden prüfen mit Ihnen gemeinsam, welche Fördervoraussetzungen vorliegen und helfen Ihnen auf Wunsch bei der Kontaktaufnahme zur zuständigen Institution.
Kann ich auch gefördert werden, wenn ich berufstätig bin?
Berufstätige sind heute mehr denn je gefordert, sich auf veränderte Anforderungen einzustellen, die sich z. B. durch die digitale Transformation, gesetzliche Regelungen oder einen innerbetrieblichen Karriereschritt ergeben.
Und auch hier sind Sie nicht auf sich allein gestellt:
- Das Qualifizierungschancengesetz fördert Weiterbildungen für Beschäftigte in Branchen, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind.
- Bei betrieblichen Weiterbildungen ist eine (vollständige oder teilweise) Kostenübernahme durch den Arbeitgeber möglich.
- In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Förderinstrumente, wie z. B. Bildungsschecks oder Bildungsprämien, durch die eine Weiterbildung finanziert werden kann.
Tipp: Speziell für Berufstätige bietet Grone Teilzeit-Weiterbildungen oder Onlinekurse an, die bequem neben der Berufstätigkeit absolviert werden können.
Welche Möglichkeiten habe ich mit einem Bildungsgutschein?
Mit dem Bildungsgutschein fördern die Arbeitsagenturen und Jobcenter berufliche Weiterbildungen, Umschulungen und Qualifizierungen. Mit einem Bildungsgutschein können bis zu 100 % der Kosten übernommen werden, zum Beispiel für Lehrgänge, Prüfungen, Lernmittel, Fahrtkosten oder Kinderbetreuung. Die Maßnahme muss von einem zertifizierten Bildungsträger angeboten werden, also von einem Anbieter, der von der Arbeitsagentur zugelassen ist.
Den Bildungsgutschein erhalten Sie nach einem persönlichen Beratungsgespräch bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter. Dort wird geprüft, ob eine Weiterbildung notwendig ist, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden oder zu vermeiden. Der Gutschein gilt für einen bestimmten Zeitraum und kann in dieser Zeit eingelöst werden.
Grone bietet viele Kurse und Umschulungen, die über den Bildungsgutschein finanziert werden können. Wir beraten Sie persönlich, helfen bei der Antragstellung und begleiten Sie von der Auswahl der passenden Weiterbildung bis zum erfolgreichen Abschluss.
Was ist ein “Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein” (AVGS)?
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein unterstützt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Menschen, die (wieder) in Arbeit kommen möchten. Durch den Gutschein werden die kompletten Kosten einer Maßnahme übernommen, die Ihre beruflichen Chancen verbessert, z. B. durch
- ein individuelles Coaching, um Ihre Ziele zu klären oder Bewerbungsstrategien zu entwickeln,
- eine Weiterbildung oder Qualifizierung, um neue Kenntnisse zu erwerben,
- ein bis zu sechswöchiges Praktikum im Rahmen einer Maßnahme, um sich praktisch auszuprobieren.
Ihren AVGS können Sie bei einem Bildungsträger einlösen, der besonders geprüfte und zugelassene Maßnahmen anbietet. Grone hat ein umfangreiches Angebot solcher Maßnahmen, die speziell auf Ihre persönlichen und beruflichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, schauen Sie sich gerne um und sprechen Sie uns an!
Welche Kurse fördert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)?
Sprache ist der Schlüssel für ein gutes Leben in Deutschland. Deshalb unterstützt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Menschen mit Migrationsgeschichte oder Fluchterfahrung mit Kursen, die bei der Integration helfen.
Das BAMF fördert vor allem zwei Arten von Kursen:
- Integrationskurse, in denen Sie Deutsch lernen und mehr über das Leben, die Rechte und Pflichten in Deutschland erfahren.
- Berufssprachkurse, in denen Sie Ihr Deutsch für den Beruf verbessern.
Die Teilnahme ist kostenlos, wenn Sie Leistungen vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit erhalten. Auch Zuschüsse für Fahrtkosten oder Kinderbetreuung sind möglich.
Damit Sie teilnehmen können, müssen Sie eine „Berechtigung“ beim BAMF, beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit beantragen. Grone hilft Ihnen dabei, den passenden Kurs zu finden und die notwendigen Formalitäten zu erledigen.
Wie hilft mir die Deutsche Rentenversicherung?
Wenn Ihre Gesundheit Ihre Arbeit beeinträchtigt oder Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, kann die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Sie mit den sogenannten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) unterstützen.
Gefördert werden zum Beispiel Umschulungen, Weiterbildungen, Anpassungsqualifizierungen oder Hilfen, die den Arbeitsplatz sichern. Welche Förderung für Sie infrage kommt, wird individuell geprüft.
Den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung. Nach der Bewilligung werden die Kosten der Weiterbildung übernommen, häufig inklusive Fahrtkosten, Lernmittel und Unterkunft.
Grone bietet zahlreiche Qualifizierungen und Umschulungen, die über die Deutsche Rentenversicherung gefördert werden können. Wir begleiten Sie von der Antragstellung bis zur Umsetzung und helfen Ihnen, wieder beruflich Fuß zu fassen.
Wie fördern die Berufsgenossenschaften die Rückkehr ins Berufsleben?
Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unterstützen Sie nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit dabei, neue Perspektiven zu entwickeln und wieder dauerhaft am Arbeitsleben teilzunehmen.
Gefördert werden Umschulungen, Weiterbildungen und Qualifizierungen, die Ihnen helfen, sich beruflich neu zu orientieren oder Ihr Wissen an veränderte körperliche Voraussetzungen anzupassen. Die Förderung umfasst in der Regel sowohl die Lehrgangs- als auch Fahrt-, Unterkunfts- und Lernmittelkosten.
Grone bietet viele Weiterbildungen und Umschulungen, die von den Berufsgenossenschaften gefördert werden. Gemeinsam finden wir heraus, welche Qualifizierung zu Ihren Interessen und Möglichkeiten passt, damit Sie nach einer schwierigen Phase wieder beruflich durchstarten können.
Wie unterstützt der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr?
Der Übergang vom Dienst in der Bundeswehr in das zivile Berufsleben ist ein großer Schritt. Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) begleitet Soldatinnen und Soldaten durch die Förderung von beruflichen Weiterbildungen, Umschulungen und Qualifizierungen, die auf den Arbeitsmarkt vorbereiten.
Wie umfangreich die Förderung ausfällt, hängt von der Dauer der Dienstzeit ab. Ziel ist es, Ihnen den Übergang in eine sichere, zukunftsorientiere Beschäftigung zu ermöglichen.
Grone bietet zahlreiche Weiterbildungen, Umschulungen und Coachings an, die vom BFD anerkannt und gefördert werden können. Gemeinsam planen wir, welche Qualifizierung zu Ihnen passt und wie Sie die BFD-Förderung optimal nutzen. So wird der Wechsel ins zivile Berufsleben zu einem gut vorbereiteten Neustart mit klarer Perspektive und neuen beruflichen Chancen.
Welche Vorteile bringt das “Qualifizierungschancengesetz”?
Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) erhalten Sie eine echte Möglichkeit, sich auch während einer Beschäftigung beruflich weiterzuentwickeln. Wenn Ihr Beruf vom digitalen Wandel betroffen ist oder Sie neue Qualifikationen brauchen, kann dieses Gesetz genau der richtige Schritt sein.
Das QCG bietet Ihnen die folgenden Möglichkeiten:
- Lehrgänge oder Qualifizierungen, die zu einem neuen Abschluss oder einer Teilqualifikation führen.
- Kostenübernahme – in manchen Fällen bis zu 100 % der Weiterbildungskosten.
- Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, damit Sie während der Weiterbildung finanziell abgesichert sind.
Ihr Arbeitgeber und Sie wählen gemeinsam das Ziel: Welche Qualifizierung passt zu Ihnen? Welcher Bildungsträger ist geeignet? Dann stellen Sie gemeinsam den Antrag bei Ihrer Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Grone unterstützt Sie bei der Wahl der Maßnahme, prüft mit Ihnen die Voraussetzungen und hilft Ihnen beim Einstieg.
Was kann im Rahmen eines “Bildungsurlaubs” gefördert werden?
Mit dem Bildungsurlaub haben Sie das Recht, sich für einige Tage im Jahr von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich weiterzubilden. Diese Regelung gilt in fast allen Bundesländern und soll es Beschäftigten erleichtern, Neues zu lernen und sich persönlich oder beruflich weiterzuentwickeln.
In der Regel können Sie bis zu fünf Tage pro Jahr Bildungsurlaub nehmen. Während Ihr Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlt, tragen Sie die Kosten für das Seminar selbst. Viele Angebote können steuerlich abgesetzt werden. Wichtig ist, dass die Weiterbildung in Ihrem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt ist, informieren Sie sich deshalb frühzeitig.
Grone bietet anerkannte Bildungsurlaube in verschiedenen Themenbereichen an und berät Sie gerne zu den Voraussetzungen und zum Ablauf. So nutzen Sie Ihre Zeit nicht nur zum Lernen, sondern auch, um neue Energie und Ideen für Ihren Beruf mitzunehmen.
Was ist eigentlich “Aufstiegs-BAföG”?
Das Aufstiegs-BAföG (besser bekannt unter dem alten Namen Meister-BAföG) kommt für Sie infrage, wenn Sie sich durch eine Aufstiegsfortbildung weiterentwickeln möchten. Gefördert werden Lehrgänge, die Sie auf eine höhere berufliche Qualifikation vorbereiten, z. B. Fach- oder Betriebswirtin bzw. -wirt oder Erzieher bzw. Erzieherin.
Im Unterschied zum „klassischen“ BAföG richtet sich das Aufstiegs-BAföG nicht an Studierende, sondern an Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung oder Berufserfahrung, auch nach einem abgebrochenen Studium ist eine Förderung grundsätzlich möglich.
Sie besteht aus zwei Teilen:
- 50 Prozent Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss,
- 50 Prozent Darlehen, das Sie später in kleinen Raten zurückzahlen.
Zusätzlich können Sie einen Kinderbetreuungszuschlag oder einen Unterhaltsbeitrag beantragen, wenn Sie eine Vollzeitmaßnahme absolvieren. Es gibt keine Altersgrenze, und auch Teilzeit- und Onlineformate werden gefördert.
Grone bietet verschiedene Kurse an, die über das Aufstiegs-BAföG finanziert werden können und unterstützt Sie bei der Antragsvorbereitung. Ausführliche Informationen finden Sie auch beim Bundesforschungsministerium: Startseite - BMFTR Aufstiegs-BAföG.