Pflegefachassistenz ab 2027: Was sich künftig bei der Ausbildung in Pflegehilfe und Pflegeassistenz ändert
Ab 2027 wird der Einstieg in die Pflegeassistenz einfacher und einheitlicher: Statt vieler unterschiedlicher Ausbildungen in den Bundesländern gibt es künftig eine bundesweit einheitliche Pflegefachassistenzausbildung.
Wir erklären, was sich ändert, wie lange die neue Ausbildung dauert, welche Voraussetzungen gelten und was die Neuregelung für die bisherigen Ausbildungen in Pflegehilfe und Pflegeassistenz bedeutet.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Start und Übergang: Die neue Pflegefachassistenzausbildung wird ab 1. Januar 2027 eingeführt. Die Umstellung erfolgt jedoch schrittweise. Bereits begonnene Ausbildungen können weitergeführt werden. Je nach Bundesland können bisherige Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen noch bis Ende 2027 neu beginnen.
- Einheitliche Ausbildung: Sie soll die bisher 27 unterschiedlichen landesrechtlich geregelten Ausbildungsgänge in Pflegehilfe und Pflegeassistenz ablösen.
- Dauer: Die Ausbildung dauert in Vollzeit 18 Monate, in Teilzeit bis zu 36 Monate.
- Voraussetzungen: Grundsätzlich ist ein Hauptschulabschluss, ein gleichwertiger Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung vorgesehen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Einstieg auch ohne Schulabschluss möglich.
- Vergütung: Während der Ausbildung besteht Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung.
- Verkürzung: Wer bereits passende berufliche Erfahrungen oder Qualifikationen mitbringt, kann die Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen verkürzen.
Was ändert sich bei der Pflegeassistenz ab 2027?
Wer sich bisher über einen Einstieg in die Pflege informiert, stößt auf viele unterschiedliche Berufsbezeichnungen: zum Beispiel Altenpflegehelfer:in, Pflegeassistent:in oder andere landesspezifische Pflegehilfeberufe.
Der Grund: Die Ausbildungen sind bislang nicht bundesweit einheitlich geregelt. Je nach Bundesland unterscheiden sich unter anderem Bezeichnung, Dauer und Zugangsvoraussetzungen.
Das soll sich ab 2027 ändern.
Mit dem neuen Pflegefachassistenzeinführungsgesetz wird eine bundesweit einheitliche Pflegefachassistenzausbildung eingeführt. Das darin enthaltene Pflegefachassistenzgesetz regelt Berufsbild und Ausbildung. Die neue Ausbildung soll die bisher 27 unterschiedlichen landesrechtlich geregelten Ausbildungsgänge schrittweise ablösen.
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 9. Oktober 2025 verabschiedet, der Bundesrat am 17. Oktober 2025 zugestimmt. Nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend entsteht damit ein eigenständiges und bundesweit einheitliches Berufsprofil.
Einfach gesagt: Aus vielen unterschiedlichen Ausbildungswegen soll künftig ein gemeinsamer Ausbildungsweg für die Pflegefachassistenz werden.
Wie ist die neue Pflegefachassistenzausbildung aufgebaut?
Die Ausbildung dauert regulär 18 Monate in Vollzeit. Sie kann auch in Teilzeit absolviert werden und dauert dann bis zu 36 Monate.
Die neue Ausbildung ist generalistisch aufgebaut. Das bedeutet: Sie bereitet nicht nur auf einen einzelnen Bereich der Pflege vor. Während der Ausbildung lernen Sie verschiedene Bereiche kennen.
Dazu gehören:
- die stationäre Langzeitpflege, zum Beispiel in einem Pflegeheim
- die ambulante Langzeitpflege, zum Beispiel bei einem ambulanten Pflegedienst
- die stationäre Akutpflege, zum Beispiel im Krankenhaus
Dadurch erwerben Sie Kenntnisse und praktische Erfahrungen für unterschiedliche Einsatzbereiche in der Pflege.
Weitere Einzelheiten zur Ausgestaltung der Ausbildung regelt die Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflFAssAPrV) vom 2. Juni 2026.
Welche Voraussetzungen gelten für die Ausbildung?
Grundsätzlich ist für die Pflegefachassistenzausbildung ein Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Schulabschluss vorgesehen. Auch eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung kann als Zugang genügen. Hinzu kommt die persönliche Eignung, die zum Beispiel über ein Führungszeugnis nachgewiesen wird.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Einstieg auch ohne Schulabschluss möglich sein. In diesem Fall muss die Pflegeschule einschätzen, dass die Ausbildung voraussichtlich erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Damit soll die neue Pflegefachassistenz unterschiedlichen Menschen einen Zugang zu einem Pflegeberuf ermöglichen.
Bekomme ich während der Ausbildung eine Vergütung?
Ja. Während der neuen Pflegefachassistenzausbildung besteht ein Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung.
Das ist eine wichtige Neuerung. Bei den bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen war eine Vergütung nicht überall vorgesehen.
Für Ausbildungsinteressierte schafft die neue Regelung damit mehr finanzielle Sicherheit während der Ausbildung.
Kann die Pflegefachassistenzausbildung auch verkürzt werden?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Verkürzung der Ausbildung möglich sein.
Dabei können zum Beispiel bereits vorhandene berufliche Erfahrungen oder passende Qualifikationen berücksichtigt werden.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann die regulär 18-monatige Ausbildung beispielsweise auf zwölf Monate oder unter bestimmten Voraussetzungen noch weiter verkürzt werden.
Wenn Sie bereits in der Pflege gearbeitet oder eine passende Qualifikation erworben haben, lohnt es sich deshalb, prüfen zu lassen, welche Ausbildungsdauer für Sie gilt.
Was passiert mit den bisherigen Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen?
Die neue Pflegefachassistenz soll die bisherigen landesrechtlich geregelten Ausbildungen in Pflegehilfe und Pflegeassistenz ablösen.
Das geschieht jedoch nicht überall gleichzeitig. Ausbildungen, die bis zum 31. Dezember 2026 nach Landesrecht begonnen wurden, können bis Ende 2029 abgeschlossen werden. Außerdem können die Länder erlauben, dass bisherige Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen, die bundesweite Mindestanforderungen erfüllen, noch bis Ende 2027 neu beginnen. Sie können dann bis Ende 2030 abgeschlossen werden. Ob und in welchem Umfang das gilt, entscheidet das jeweilige Bundesland.
Wenn Sie Ihre Ausbildung in nächster Zeit beginnen möchten, ist deshalb vor allem wichtig:
- Wann startet Ihre Ausbildung?
- In welchem Bundesland möchten Sie die Ausbildung machen?
- Welche Ausbildung wird an Ihrem gewünschten Standort angeboten?
Je nach Standort und Starttermin kann zunächst noch eine bisherige Pflegehilfe- oder Pflegeassistenzausbildung angeboten werden.
Weitere Informationen zum gesetzlichen Übergang stellt das Bundesgesundheitsministerium bereit.
Auch bei Grone gibt es derzeit je nach Standort unterschiedliche Ausbildungswege im Bereich Pflegehilfe und Pflegeassistenz.
→ Aktuelle Bildungsangebote im Bereich Pflege bei Grone
Im Grone Guide finden Sie außerdem weitere Informationen zu bestehenden Berufswegen, zum Beispiel:
Was bedeutet die Neuregelung für Ihren Einstieg in die Pflege?
Wenn Sie sich aktuell über eine Ausbildung in der Pflege informieren, befinden wir uns in einer Übergangsphase. Deshalb können Ihnen weiterhin unterschiedliche Berufsbezeichnungen und Ausbildungswege begegnen.
Das Wichtigste ist: Lassen Sie sich davon nicht verunsichern. Entscheidend ist, welche Ausbildung zu Ihrem gewünschten Starttermin und an Ihrem Standort angeboten wird.
Auch nach dem Abschluss bietet die Pflegefachassistenz Möglichkeiten zur weiteren beruflichen Entwicklung. Die Ausbildung ist so angelegt, dass anschließend unter bestimmten Voraussetzungen eine verkürzte Ausbildung zur Pflegefachperson möglich sein kann.
Die Pflegefachassistenz kann damit sowohl ein direkter Einstieg in einen Pflegeberuf als auch der erste Schritt für eine weitere Qualifizierung sein.
Sie möchten wissen, welche Möglichkeiten Sie aktuell haben? Informieren Sie sich über die Pflegeausbildungen bei Grone und finden Sie ein passendes Angebot in Ihrer Nähe.
→ Ausbildungen in Pflegehilfe und Pflegeassistenz bei Grone entdecken
Gut zu wissen: Die Umsetzung regeln die Länder
Die gesetzlichen Grundlagen für die neue Pflegefachassistenz stehen fest. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die der Bundesrat am 6. März 2026 beschlossen hat, regelt weitere Einzelheiten zur Ausbildung, zu den praktischen Einsätzen und zur staatlichen Prüfung.
Wie der Übergang und die Umsetzung vor Ort aussehen, legen die Länder fest. Deshalb können sich Angebote und Starttermine je nach Standort unterscheiden.