
Mitarbeitende gewinnen und Lohnkosten senken
Mit staatlicher Förderung langfristige Beschäftigung ermöglichen
Viele Unternehmen stehen unter zunehmendem Druck, offene Stellen zu besetzen und gleichzeitig ihre Personalkosten planbar zu halten. Der anhaltende Fachkräftemangel erschwert die Rekrutierung zusätzlich. Gleichzeitig gibt es zahlreiche Menschen, die seit mehreren Jahren ohne Beschäftigung sind und trotz Motivation und Potenzial kaum Zugang zum Arbeitsmarkt finden.
Das Teilhabechancengesetz schafft hier eine Brücke zwischen betrieblichem Personalbedarf und gesellschaftlicher Verantwortung. Auf Grundlage von § 16e und § 16i SGB II erhalten Unternehmen bei der Einstellung von langzeitarbeitslosen Menschen attraktive und mehrjährige Lohnkostenzuschüsse. Ziel ist die nachhaltige Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt und die langfristige Stabilisierung von Beschäftigung.
Für Sie als Unternehmen bedeutet das: Sie gewinnen neue Mitarbeitende mit Entwicklungspotenzial, reduzieren Ihr wirtschaftliches Risiko in der Einarbeitungsphase und stärken gleichzeitig Ihre soziale Verantwortung. Das Teilhabechancengesetz ist damit nicht nur ein Förderinstrument, sondern ein strategisches Instrument zur nachhaltigen Personalentwicklung.
Langfristige Förderung mit Planungssicherheit
Je nach Fördertatbestand können Arbeitgeber über mehrere Jahre hinweg Lohnkostenzuschüsse erhalten. Besonders im Rahmen von § 16i SGB II sind in den ersten beiden Jahren Zuschüsse von bis zu 100 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts möglich. In den Folgejahren reduziert sich der Zuschuss schrittweise.
Die Förderung schafft damit echte Planungssicherheit und ermöglicht es Ihnen, Mitarbeitende mit Unterstützungsbedarf nachhaltig im Unternehmen zu integrieren.
Ihre Vorteile mit dem Teilhabechancengesetz
Wirtschaftlich handeln und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen
Lohnkosten nachhaltig reduzieren
Profitieren Sie von mehrjährigen Zuschüssen und schaffen Sie finanzielle Planungssicherheit für Ihr Unternehmen.
Arbeitskräfte mit Potenzial gewinnen
Eröffnen Sie motivierten Menschen neue Chancen und entwickeln Sie qualifizierte Mitarbeitende langfristig.
Soziale Verantwortung erfolgreich leben
Verbinden Sie wirtschaftlichen Erfolg mit gesellschaftlichem Engagement und nachhaltiger Beschäftigung.
Mitarbeitende langfristig integrieren
Stärken Sie Ihr Team durch dauerhafte Beschäftigung und eine erfolgreiche betriebliche Integration.
Arbeitsmarkt aktiv mitgestalten
Leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Integration langzeitarbeitsloser Menschen.
Individuelle Begleitung und Beratung
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und begleiten Sie während der gesamten Förderung.
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Langfristige Förderung mit Planungssicherheit
Das Teilhabechancengesetz bietet Unternehmen eine besonders verlässliche und langfristige Form der finanziellen Unterstützung. Je nach Fördertatbestand können Arbeitgeber über mehrere Jahre hinweg Lohnkostenzuschüsse erhalten. Im Rahmen von § 16i SGB II sind in den ersten beiden Jahren Zuschüsse von bis zu 100 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts möglich. In den darauffolgenden Jahren reduziert sich der Zuschuss schrittweise.
Diese mehrjährige Förderung schafft echte Planungssicherheit und reduziert Ihr wirtschaftliches Risiko erheblich. Sie gewinnen Zeit, neue Mitarbeitende sorgfältig einzuarbeiten, Kompetenzen aufzubauen und sie schrittweise in Ihre betrieblichen Abläufe zu integrieren. Gleichzeitig erhöhen Sie die Stabilität Ihres Teams und vermeiden kostenintensive Personalwechsel. Statt kurzfristiger Lösungen entsteht so eine nachhaltige Perspektive – sowohl für Ihr Unternehmen als auch für die eingestellte Person. Damit wird die Förderung zu einem strategischen Instrument für eine langfristige Personalplanung.
Mehr als ein Zuschuss: Begleitendes Coaching
Das Teilhabechancengesetz umfasst nicht nur eine finanzielle Förderung, sondern auch ein begleitendes Coaching für die eingestellten Mitarbeitenden. Dieses Coaching unterstützt bei betrieblichen, fachlichen oder persönlichen Herausforderungen und trägt dazu bei, das Arbeitsverhältnis zu stabilisieren.
Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das eine spürbare Entlastung im Integrationsprozess. Konflikte können frühzeitig aufgefangen, Unsicherheiten geklärt und individuelle Unterstützungsbedarfe gezielt bearbeitet werden. Dadurch steigen die Chancen auf eine langfristige, erfolgreiche Zusammenarbeit deutlich.
Welche Unternehmen profitieren besonders?
Das Teilhabechancengesetz eignet sich vor allem für Unternehmen, die dauerhaft Personal suchen und bereit sind, neue Mitarbeitende mit Entwicklungspotenzial schrittweise aufzubauen.
Besonders profitieren:
- Unternehmen mit kontinuierlichem Personalbedarf
- Betriebe, die soziale Verantwortung aktiv übernehmen möchten
- Unternehmen, die Mitarbeitende langfristig qualifizieren und entwickeln wollen
- Branchen mit erhöhtem Fachkräftebedarf
Gerade kleine und mittlere Unternehmen gewinnen durch die finanzielle Entlastung und das begleitende Coaching zusätzliche Sicherheit. Das Teilhabechancengesetz wird so zu einem strategischen Instrument der nachhaltigen Personalentwicklung und Fachkräftesicherung.
Häufig gestellte Fragen
Das Teilhabechancengesetz ist ein Förderinstrument nach § 16e und § 16i SGB II. Es unterstützt Unternehmen finanziell, wenn sie langzeitarbeitslose Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Ziel ist die nachhaltige Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Im Rahmen von § 16i SGB II können in den ersten beiden Jahren Zuschüsse von bis zu 100 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts gewährt werden. In den Folgejahren reduziert sich der Zuschuss schrittweise. Die genaue Höhe wird individuell durch das zuständige Jobcenter festgelegt.
Die Förderung kann über mehrere Jahre erfolgen. Je nach Fördertatbestand sind langfristige Zuschüsse möglich, wodurch Unternehmen eine hohe Planungssicherheit erhalten.
Die einzustellende Person muss langzeitarbeitslos sein und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Zudem muss ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet werden. Die Entscheidung über die Förderung trifft das zuständige Jobcenter im Einzelfall.
Ja. In der Regel ist eine Weiterbeschäftigung über die Förderphase hinaus vorgesehen. Details zur Nachbeschäftigung werden im individuellen Förderbescheid geregelt.
Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Voll- oder Teilzeit. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit auf eine langfristige Integration ausgerichtet ist.
Neben dem Lohnkostenzuschuss wird ein begleitendes Coaching angeboten. Dieses unterstützt sowohl die eingestellte Person als auch den Betrieb bei der Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses.
Die Förderung eignet sich insbesondere für Unternehmen mit dauerhaftem Personalbedarf, für kleine und mittlere Betriebe sowie für Unternehmen, die soziale Verantwortung mit wirtschaftlicher Vernunft verbinden möchten.
Die Förderung wird beim zuständigen Jobcenter beantragt. Eine frühzeitige Abstimmung vor Abschluss des Arbeitsvertrags ist empfehlenswert, um Fördermöglichkeiten zu prüfen.