Neuer Mitarbeiter wird im Büro begrüßt und eingearbeitet.

Teilhabechancengesetz

Integration ermöglichen, Förderung nutzen

Mitarbeitende gewinnen und Lohnkosten senken

Mit staatlicher Förderung langfristige Beschäftigung ermöglichen

Langfristige Förderung mit Planungssicherheit

Je nach Fördertatbestand können Arbeitgeber über mehrere Jahre hinweg Lohnkostenzuschüsse erhalten. Besonders im Rahmen von § 16i SGB II sind in den ersten beiden Jahren Zuschüsse von bis zu 100 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts möglich. In den Folgejahren reduziert sich der Zuschuss schrittweise.

Die Förderung schafft damit echte Planungssicherheit und ermöglicht es Ihnen, Mitarbeitende mit Unterstützungsbedarf nachhaltig im Unternehmen zu integrieren.

Ihre Vorteile mit dem Teilhabechancengesetz

Wirtschaftlich handeln und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen

Lohnkosten nachhaltig reduzieren

Profitieren Sie von mehrjährigen Zuschüssen und schaffen Sie finanzielle Planungssicherheit für Ihr Unternehmen.

Arbeitskräfte mit Potenzial gewinnen

Eröffnen Sie motivierten Menschen neue Chancen und entwickeln Sie qualifizierte Mitarbeitende langfristig.

Soziale Verantwortung erfolgreich leben

Verbinden Sie wirtschaftlichen Erfolg mit gesellschaftlichem Engagement und nachhaltiger Beschäftigung.

Mitarbeitende langfristig integrieren

Stärken Sie Ihr Team durch dauerhafte Beschäftigung und eine erfolgreiche betriebliche Integration.

Arbeitsmarkt aktiv mitgestalten

Leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Integration langzeitarbeitsloser Menschen.

Individuelle Begleitung und Beratung

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und begleiten Sie während der gesamten Förderung.

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Häufig gestellte Fragen

Das Teilhabechancengesetz ist ein Förderinstrument nach § 16e und § 16i SGB II. Es unterstützt Unternehmen finanziell, wenn sie langzeitarbeitslose Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Ziel ist die nachhaltige Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Im Rahmen von § 16i SGB II können in den ersten beiden Jahren Zuschüsse von bis zu 100 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts gewährt werden. In den Folgejahren reduziert sich der Zuschuss schrittweise. Die genaue Höhe wird individuell durch das zuständige Jobcenter festgelegt.

Die Förderung kann über mehrere Jahre erfolgen. Je nach Fördertatbestand sind langfristige Zuschüsse möglich, wodurch Unternehmen eine hohe Planungssicherheit erhalten.

Die einzustellende Person muss langzeitarbeitslos sein und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Zudem muss ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründet werden. Die Entscheidung über die Förderung trifft das zuständige Jobcenter im Einzelfall.

Ja. In der Regel ist eine Weiterbeschäftigung über die Förderphase hinaus vorgesehen. Details zur Nachbeschäftigung werden im individuellen Förderbescheid geregelt.

Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Voll- oder Teilzeit. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit auf eine langfristige Integration ausgerichtet ist.

Neben dem Lohnkostenzuschuss wird ein begleitendes Coaching angeboten. Dieses unterstützt sowohl die eingestellte Person als auch den Betrieb bei der Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses.

Die Förderung eignet sich insbesondere für Unternehmen mit dauerhaftem Personalbedarf, für kleine und mittlere Betriebe sowie für Unternehmen, die soziale Verantwortung mit wirtschaftlicher Vernunft verbinden möchten.

Die Förderung wird beim zuständigen Jobcenter beantragt. Eine frühzeitige Abstimmung vor Abschluss des Arbeitsvertrags ist empfehlenswert, um Fördermöglichkeiten zu prüfen.