
Qualifizierungsgeld
Fachkräfte im Unternehmen halten und Zukunftskompetenzen stärken
Beschäftigung sichern im Strukturwandel
Mit staatlichem Entgeltersatz gezielt weiterqualifizieren
Der wirtschaftliche Wandel schreitet mit hoher Geschwindigkeit voran. Digitalisierung, Automatisierung, neue Technologien und veränderte Marktanforderungen führen dazu, dass bestehende Tätigkeitsprofile sich grundlegend verändern oder sogar wegfallen. Für viele Unternehmen bedeutet das: Qualifikationen müssen angepasst, Kompetenzen erweitert und Geschäftsmodelle weiterentwickelt werden, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben.
Gleichzeitig stehen Betriebe vor der Herausforderung, wertvolles Know-how im Unternehmen zu halten. Ein vorschneller Personalabbau kann langfristig zu Fachkräfteengpässen führen und die Innovationsfähigkeit schwächen. Genau hier setzt das Qualifizierungsgeld an.
Das Qualifizierungsgeld ist eine staatliche Entgeltersatzleistung für Unternehmen, die ihre Beschäftigten im Zuge eines nachweisbaren Strukturwandels weiterqualifizieren möchten. Statt Arbeitsplätze zu gefährden, investieren Sie gezielt in die Weiterbildung Ihrer Belegschaft und erhalten für die Dauer der Qualifizierung einen finanziellen Ausgleich.
Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das: Sie sichern Beschäftigung im Unternehmen, reduzieren wirtschaftliche Risiken während umfangreicher Weiterbildungsmaßnahmen und stärken nachhaltig Ihre Wettbewerbsfähigkeit. Das Qualifizierungsgeld ist damit ein strategisches Instrument moderner Personalentwicklung und aktiver Transformationsgestaltung.
Höhe des Qualifizierungsgeldes
Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz. Beschäftigte mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent.
Die Berechnung orientiert sich an den Regelungen des Kurzarbeitergeldes. Für Unternehmen bedeutet das: Während der Qualifizierung bleibt das Beschäftigungsverhältnis bestehen, gleichzeitig wird ein erheblicher Teil des Entgeltausfalls staatlich abgefedert.
Ihre Vorteile mit dem Qualifizierungsgeld
Beschäftigung sichern und Wandel aktiv gestalten
Beschäftigung im Unternehmen sichern
Halten Sie erfahrene Mitarbeitende im Betrieb und sichern Sie wertvolles Know-how auch in Zeiten des Strukturwandels.
Personalabbau vermeiden
Nutzen Sie Qualifizierung statt Kündigung und gestalten Sie notwendige Veränderungen wirtschaftlich verantwortungsvoll.
Transformation sozialverträglich umsetzen
Begleiten Sie technologische und organisatorische Veränderungen mit gezielter Weiterbildung Ihrer Belegschaft.
Fachkräfte strategisch weiterentwickeln
Bauen Sie neue Kompetenzen auf und passen Sie Qualifikationen frühzeitig an veränderte Marktanforderungen an.
Langfristige Wettbewerbsfähigkeit stärken
Investieren Sie in Zukunftskompetenzen und sichern Sie die Innovations- und Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Attraktive Förderung nutzen
Profitieren Sie von staatlicher Unterstützung und investieren Sie gezielt in die Qualifizierung Ihrer Beschäftigten.
Weitere Informationen
Für welche Unternehmen ist das Qualifizierungsgeld geeignet?
Das Qualifizierungsgeld richtet sich an Betriebe, die vom Strukturwandel betroffen sind und bei denen ein wesentlicher Teil der Belegschaft einen entsprechenden Qualifizierungsbedarf hat. Voraussetzung ist, dass dieser Bedarf in einer betrieblichen Regelung oder einem Tarifvertrag festgehalten ist.
Konkret bedeutet das:
- Bei Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten müssen mindestens 20 Prozent der Belegschaft betroffen sein.
- Bei Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sind es 10 Prozent.
- Bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten genügt eine schriftliche Erklärung.
Damit richtet sich das Qualifizierungsgeld insbesondere an Unternehmen, die frühzeitig auf veränderte Marktbedingungen reagieren und Beschäftigung langfristig sichern möchten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit das Qualifizierungsgeld bewilligt werden kann, sind bestimmte formale und inhaltliche Bedingungen zu erfüllen. Entscheidend ist, dass es sich um eine nachhaltige, strukturwandelbedingte Qualifizierung handelt.
Folgende Voraussetzungen gelten:
- Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden.
- Die Weiterbildung vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten, die über eine kurzfristige, arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen.
- Der Bildungsträger ist nach AZAV zugelassen.
- Der Antrag wird schriftlich gestellt, idealerweise spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme.
- Die teilnehmenden Beschäftigten stimmen der Qualifizierung zu.
Nicht gefördert werden rein betriebsspezifische Schulungen. Die Qualifizierung muss über eine Arbeitsplatzanpassung hinausgehen und nachhaltige Kompetenzen vermitteln.
Antragstellung und Umsetzung
Für jede berufliche Weiterbildung ist ein Antrag auf Qualifizierungsgeld zu stellen. Nehmen mehrere Beschäftigte an derselben Maßnahme teil, genügt ein gemeinsamer Antrag. Die Weiterbildung kann auch aus mehreren Abschnitten bestehen.
Wichtig ist eine frühzeitige Abstimmung mit dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit, um Fördervoraussetzungen zu klären und den Antrag vollständig vorzubereiten.

Alternative Förderung: Qualifizierungschancengesetz
Wenn kein umfassender Strukturwandel vorliegt, kann das Qualifizierungschancengesetz eine passende Alternative zum Qualifizierungsgeld sein.
Sie erhalten Zuschüsse zu Lehrgangskosten und – je nach Voraussetzung – zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung. Ideal für die gezielte Qualifizierung einzelner Mitarbeitender und eine langfristige Personalentwicklung.
Häufig gestellte Fragen
Das Qualifizierungsgeld ist eine staatliche Entgeltersatzleistung der Agentur für Arbeit. Es unterstützt Unternehmen, die ihre Beschäftigten im Zuge eines Strukturwandels weiterqualifizieren möchten, um Arbeitsplätze langfristig zu sichern.
Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz. Beschäftigte mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent. Die Berechnung orientiert sich an den Regelungen zum Kurzarbeitergeld.
Das Instrument richtet sich an Betriebe, bei denen ein wesentlicher Teil der Belegschaft einen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf aufweist. Der Bedarf muss betrieblich oder tariflich dokumentiert sein.
Bei Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten müssen mindestens 20 Prozent der Belegschaft betroffen sein.
Bei Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sind es 10 Prozent.
Bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten genügt eine schriftliche Erklärung des Betriebs.
Gefördert werden Weiterbildungen mit einem Umfang von mehr als 120 Stunden, die über eine kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen. Der Bildungsträger muss nach AZAV zugelassen sein.
Ja. Nehmen mehrere Mitarbeitende an derselben Weiterbildung teil, genügt ein gemeinsamer Antrag, sofern Bildungsträger, Inhalte und Zeitraum identisch sind.
Ja. Das Qualifizierungsgeld wird während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses gezahlt. Ziel ist die Sicherung von Beschäftigung im Unternehmen.
Der Antrag sollte möglichst frühzeitig, idealerweise spätestens drei Monate vor Beginn der Weiterbildung, gestellt werden.
Nein. Die Bewilligung erfolgt im Einzelfall durch die Agentur für Arbeit, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.