Drei Mitarbeitende beraten sich gemeinsam vor einem Computerbildschirm.

Qualifizierungsgeld

Fachkräfte im Unternehmen halten und Zukunftskompetenzen stärken

 

Beschäftigung sichern im Strukturwandel

Mit staatlichem Entgeltersatz gezielt weiterqualifizieren

Höhe des Qualifizierungsgeldes

Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz. Beschäftigte mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent.

Die Berechnung orientiert sich an den Regelungen des Kurzarbeitergeldes. Für Unternehmen bedeutet das: Während der Qualifizierung bleibt das Beschäftigungsverhältnis bestehen, gleichzeitig wird ein erheblicher Teil des Entgeltausfalls staatlich abgefedert.

Ihre Vorteile mit dem Qualifizierungsgeld

Beschäftigung sichern und Wandel aktiv gestalten

Beschäftigung im Unternehmen sichern

Halten Sie erfahrene Mitarbeitende im Betrieb und sichern Sie wertvolles Know-how auch in Zeiten des Strukturwandels.

Personalabbau vermeiden

Nutzen Sie Qualifizierung statt Kündigung und gestalten Sie notwendige Veränderungen wirtschaftlich verantwortungsvoll.

Transformation sozialverträglich umsetzen

Begleiten Sie technologische und organisatorische Veränderungen mit gezielter Weiterbildung Ihrer Belegschaft.

Fachkräfte strategisch weiterentwickeln

Bauen Sie neue Kompetenzen auf und passen Sie Qualifikationen frühzeitig an veränderte Marktanforderungen an.

Langfristige Wettbewerbsfähigkeit stärken

Investieren Sie in Zukunftskompetenzen und sichern Sie die Innovations- und Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens.

Attraktive Förderung nutzen

Profitieren Sie von staatlicher Unterstützung und investieren Sie gezielt in die Qualifizierung Ihrer Beschäftigten.

Weitere Informationen


Antragstellung und Umsetzung

Für jede berufliche Weiterbildung ist ein Antrag auf Qualifizierungsgeld zu stellen. Nehmen mehrere Beschäftigte an derselben Maßnahme teil, genügt ein gemeinsamer Antrag. Die Weiterbildung kann auch aus mehreren Abschnitten bestehen.

Wichtig ist eine frühzeitige Abstimmung mit dem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit, um Fördervoraussetzungen zu klären und den Antrag vollständig vorzubereiten.

Berufstätige Frau mit Tablet – Weiterbildung mit Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz.

Alternative Förderung: Qualifizierungschancengesetz

Häufig gestellte Fragen

Das Qualifizierungsgeld ist eine staatliche Entgeltersatzleistung der Agentur für Arbeit. Es unterstützt Unternehmen, die ihre Beschäftigten im Zuge eines Strukturwandels weiterqualifizieren möchten, um Arbeitsplätze langfristig zu sichern.

Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz. Beschäftigte mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent. Die Berechnung orientiert sich an den Regelungen zum Kurzarbeitergeld.

Das Instrument richtet sich an Betriebe, bei denen ein wesentlicher Teil der Belegschaft einen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf aufweist. Der Bedarf muss betrieblich oder tariflich dokumentiert sein.

Bei Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten müssen mindestens 20 Prozent der Belegschaft betroffen sein.
Bei Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sind es 10 Prozent.
Bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten genügt eine schriftliche Erklärung des Betriebs.

Gefördert werden Weiterbildungen mit einem Umfang von mehr als 120 Stunden, die über eine kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen. Der Bildungsträger muss nach AZAV zugelassen sein.

Ja. Nehmen mehrere Mitarbeitende an derselben Weiterbildung teil, genügt ein gemeinsamer Antrag, sofern Bildungsträger, Inhalte und Zeitraum identisch sind.

Ja. Das Qualifizierungsgeld wird während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses gezahlt. Ziel ist die Sicherung von Beschäftigung im Unternehmen.

Der Antrag sollte möglichst frühzeitig, idealerweise spätestens drei Monate vor Beginn der Weiterbildung, gestellt werden.

Nein. Die Bewilligung erfolgt im Einzelfall durch die Agentur für Arbeit, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.