Mitarbeiterin arbeitet mit Tablet in modernem Büro.

Qualifizierungs- chancengesetz

Weiterbildung fördern und Fachkräfte langfristig sichern

Fachkräfte gezielt weiterentwickeln und staatliche Zuschüsse sichern

Mit dem Qualifizierungschancengesetz Beschäftigte fit für die Zukunft machen

So beantragen Sie die Förderung

In drei Schritten zur Weiterbildungsunterstützung für Ihr Unternehmen

1. Qualifizierungsbedarf festlegen

Definieren Sie gemeinsam mit Ihrer Mitarbeiterin oder Ihrem Mitarbeiter das Qualifizierungsziel und wählen Sie eine passende Weiterbildung bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger aus.

2. Individuelle Beratung und Antragstellung

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Agentur für Arbeit auf. Der Antrag wird durch Ihr Unternehmen gestellt – auch Sammelanträge für mehrere Beschäftigte sind möglich.

3. Weiterbildung starten und Zuschüsse erhalten

Nach Bewilligung kann die Maßnahme beginnen. Sie erhalten Zuschüsse zu Lehrgangskosten sowie – abhängig von Unternehmensgröße und Voraussetzungen – Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.

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Welche Weiterbildungen sind förderfähig?

Förderung für Beschäftigte ohne Berufsabschluss

Hier sind die Förderkonditionen besonders attraktiv. Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne Berufsabschluss, oder mit einem Abschluss, der seit mindestens vier Jahren nicht mehr genutzt wird, gilt:

  • 100 % Übernahme der Weiterbildungskosten
  • Bis zu 100 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt

Das bedeutet für Ihr Unternehmen: Qualifizieren ohne wirtschaftliches Risiko.

Förderung für Beschäftigte mit Berufsabschluss

Auch Fachkräfte mit Berufsabschluss können gefördert werden, wenn sie ihre Kompetenzen erweitern oder an neue Anforderungen anpassen möchten.

Möglich sind:

  • Zuschüsse zu den Lehrgangskosten
  • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung

Die Förderhöhe richtet sich nach der Unternehmensgröße.

Zuschusshöhe nach Unternehmensgröße

Ihr strategischer Vorteil

Weiterbildung als Motor für nachhaltige Unternehmensentwicklung

Arbeitgeberattraktivität erhöhen

Positionieren Sie sich als moderner Arbeitgeber, der in die Entwicklung seiner Mitarbeitenden investiert.

Fachkräfte gezielt entwickeln

Bauen Sie Kompetenzen systematisch auf und qualifizieren Sie Mitarbeitende für zukünftige Anforderungen.

Know-how im Unternehmen halten

Sichern Sie wertvolles Erfahrungswissen und reduzieren Sie das Risiko von Fachkräfteverlusten.

Mitarbeitendenbindung stärken

Fördern Sie Loyalität und Motivation, indem Sie berufliche Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten schaffen.

Wettbewerbsfähigkeit stärken

Steigern Sie Innovationskraft und Marktposition durch kontinuierliche Kompetenzentwicklung.

Digitalisierung aktiv gestalten

Bereiten Sie Ihr Team gezielt auf technologische Veränderungen und neue Arbeitsprozesse vor.

Häufig gestellte Fragen

Das Qualifizierungschancengesetz ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit, das Unternehmen und Beschäftigte bei beruflicher Weiterbildung unterstützt. Ziel ist es, Mitarbeitende auf die Anforderungen von Digitalisierung, Strukturwandel und Fachkräftemangel vorzubereiten.

Grundsätzlich können sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gefördert werden – unabhängig von Alter, Qualifikationsniveau oder Unternehmensgröße. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung über eine rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgeht.

Gefördert werden Qualifizierungen mit einem Umfang von mindestens 120 Stunden, die bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger stattfinden. 

Dazu gehören unter anderem:

  • Abschlussorientierte Weiterbildungen
  • Teilqualifikationen
  • Digitale und IT-Weiterbildungen
  • Maßnahmen zur Anpassung an technologische Veränderungen

Die Förderhöhe hängt von der Unternehmensgröße und der Art der Weiterbildung ab. 

Möglich sind:

  • Zuschüsse zu den Lehrgangskosten
  • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung

In bestimmten Fällen können bis zu 100 % der Weiterbildungskosten sowie hohe Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gewährt werden.

Ja. Unternehmen können auch Sammelanträge für mehrere Beschäftigte stellen, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Ja. Die Maßnahme muss mindestens 120 Stunden umfassen. Die Durchführung ist in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend möglich.

Nicht zwingend. Sie kann auch berufsbegleitend organisiert werden. Werden Mitarbeitende jedoch für die Weiterbildung freigestellt, können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt beantragt werden.

Nein. Die Förderung ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall nach Prüfung der Voraussetzungen.

Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit. Nach Beratung wird der Antrag durch das Unternehmen gestellt. Wichtig ist, dass die Förderung vor Beginn der Weiterbildung beantragt wird.