
Qualifizierungs- chancengesetz
Weiterbildung fördern und Fachkräfte langfristig sichern
Fachkräfte gezielt weiterentwickeln und staatliche Zuschüsse sichern
Mit dem Qualifizierungschancengesetz Beschäftigte fit für die Zukunft machen
Die Arbeitswelt verändert sich rasant. Digitalisierung, Automatisierung, neue Technologien und veränderte Marktanforderungen stellen Unternehmen vor große Herausforderungen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, brauchen Betriebe qualifizierte Mitarbeitende mit zukunftsfähigen Kompetenzen. Gleichzeitig steigt der Druck durch den anhaltenden Fachkräftemangel.
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) unterstützt Unternehmen dabei, ihre Beschäftigten gezielt weiterzubilden und sich strategisch auf die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt vorzubereiten. Die Agentur für Arbeit übernimmt – abhängig von Unternehmensgröße und Art der Qualifizierung – ganz oder anteilig die Weiterbildungskosten und erstattet Ihrem Unternehmen Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung.
Besonders attraktiv ist die Förderung für Beschäftigte ohne Berufsabschluss oder mit nicht mehr verwertbarer Qualifikation: In diesen Fällen können die Weiterbildungskosten vollständig übernommen und bis zu 100 Prozent des Arbeitsentgelts erstattet werden. Aber auch Mitarbeitende mit Berufsabschluss profitieren, wenn sie ihre Kompetenzen erweitern oder an neue Anforderungen anpassen möchten.
Das Qualifizierungschancengesetz ist damit ein zentrales Instrument moderner Personalentwicklung, aktiver Fachkräftesicherung und nachhaltiger Unternehmensentwicklung – unabhängig von Alter, Qualifikationsniveau oder Betriebsgröße.
So beantragen Sie die Förderung
In drei Schritten zur Weiterbildungsunterstützung für Ihr Unternehmen
1. Qualifizierungsbedarf festlegen
Definieren Sie gemeinsam mit Ihrer Mitarbeiterin oder Ihrem Mitarbeiter das Qualifizierungsziel und wählen Sie eine passende Weiterbildung bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger aus.
2. Individuelle Beratung und Antragstellung
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Agentur für Arbeit auf. Der Antrag wird durch Ihr Unternehmen gestellt – auch Sammelanträge für mehrere Beschäftigte sind möglich.
3. Weiterbildung starten und Zuschüsse erhalten
Nach Bewilligung kann die Maßnahme beginnen. Sie erhalten Zuschüsse zu Lehrgangskosten sowie – abhängig von Unternehmensgröße und Voraussetzungen – Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.
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Welche Weiterbildungen sind förderfähig?
Gefördert werden Qualifizierungen, die über eine kurzfristige Anpassung am Arbeitsplatz hinausgehen und nicht nur betriebsinterne Abläufe betreffen. Entscheidend ist, dass neue, zukunftsfähige Kompetenzen vermittelt werden, die die Beschäftigungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden langfristig stärken.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Abschlussorientierte Weiterbildungen (Umschulung, Externenprüfung, Teilqualifikation)
- Maßnahmen zur Digitalisierung und IT-Kompetenz
- Qualifizierungen im Rahmen von Strukturwandelprozessen
- Erweiterung fachlicher oder methodischer Kompetenzen
Voraussetzung:
Die Weiterbildung muss mindestens 120 Stunden umfassen und bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger stattfinden. Dadurch wird sichergestellt, dass Qualität, Inhalte und Durchführung der Maßnahme den gesetzlichen Förderkriterien entsprechen.
Förderung für Beschäftigte ohne Berufsabschluss
Hier sind die Förderkonditionen besonders attraktiv. Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne Berufsabschluss, oder mit einem Abschluss, der seit mindestens vier Jahren nicht mehr genutzt wird, gilt:
- 100 % Übernahme der Weiterbildungskosten
- Bis zu 100 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt
Das bedeutet für Ihr Unternehmen: Qualifizieren ohne wirtschaftliches Risiko.
Förderung für Beschäftigte mit Berufsabschluss
Auch Fachkräfte mit Berufsabschluss können gefördert werden, wenn sie ihre Kompetenzen erweitern oder an neue Anforderungen anpassen möchten.
Möglich sind:
- Zuschüsse zu den Lehrgangskosten
- Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung
Die Förderhöhe richtet sich nach der Unternehmensgröße.
Zuschusshöhe nach Unternehmensgröße
Die Höhe der Förderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes richtet sich nach der Größe Ihres Unternehmens.
Dabei gilt eine klare Grundregel:
Je kleiner Ihr Betrieb, desto höher kann der Zuschuss zu Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung ausfallen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren von besonders attraktiven Förderquoten.
Neben den direkten Weiterbildungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich übernommen werden:
- Fahrtkosten
- Kosten für eine auswärtige Unterbringung
- Kinderbetreuungskosten
So wird berufliche Weiterbildung nicht nur fachlich sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich planbar und finanziell kalkulierbar.
Ihr strategischer Vorteil
Weiterbildung als Motor für nachhaltige Unternehmensentwicklung
Arbeitgeberattraktivität erhöhen
Positionieren Sie sich als moderner Arbeitgeber, der in die Entwicklung seiner Mitarbeitenden investiert.
Fachkräfte gezielt entwickeln
Bauen Sie Kompetenzen systematisch auf und qualifizieren Sie Mitarbeitende für zukünftige Anforderungen.
Know-how im Unternehmen halten
Sichern Sie wertvolles Erfahrungswissen und reduzieren Sie das Risiko von Fachkräfteverlusten.
Mitarbeitendenbindung stärken
Fördern Sie Loyalität und Motivation, indem Sie berufliche Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten schaffen.
Wettbewerbsfähigkeit stärken
Steigern Sie Innovationskraft und Marktposition durch kontinuierliche Kompetenzentwicklung.
Digitalisierung aktiv gestalten
Bereiten Sie Ihr Team gezielt auf technologische Veränderungen und neue Arbeitsprozesse vor.
Häufig gestellte Fragen
Das Qualifizierungschancengesetz ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit, das Unternehmen und Beschäftigte bei beruflicher Weiterbildung unterstützt. Ziel ist es, Mitarbeitende auf die Anforderungen von Digitalisierung, Strukturwandel und Fachkräftemangel vorzubereiten.
Grundsätzlich können sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gefördert werden – unabhängig von Alter, Qualifikationsniveau oder Unternehmensgröße. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung über eine rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgeht.
Gefördert werden Qualifizierungen mit einem Umfang von mindestens 120 Stunden, die bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger stattfinden.
Dazu gehören unter anderem:
- Abschlussorientierte Weiterbildungen
- Teilqualifikationen
- Digitale und IT-Weiterbildungen
- Maßnahmen zur Anpassung an technologische Veränderungen
Die Förderhöhe hängt von der Unternehmensgröße und der Art der Weiterbildung ab.
Möglich sind:
- Zuschüsse zu den Lehrgangskosten
- Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung
In bestimmten Fällen können bis zu 100 % der Weiterbildungskosten sowie hohe Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gewährt werden.
Ja. Unternehmen können auch Sammelanträge für mehrere Beschäftigte stellen, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Ja. Die Maßnahme muss mindestens 120 Stunden umfassen. Die Durchführung ist in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend möglich.
Nicht zwingend. Sie kann auch berufsbegleitend organisiert werden. Werden Mitarbeitende jedoch für die Weiterbildung freigestellt, können Zuschüsse zum Arbeitsentgelt beantragt werden.
Nein. Die Förderung ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall nach Prüfung der Voraussetzungen.
Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit. Nach Beratung wird der Antrag durch das Unternehmen gestellt. Wichtig ist, dass die Förderung vor Beginn der Weiterbildung beantragt wird.