Nicht möglich ist die Förderung, wenn ein bestehendes Arbeitsverhältnis beendet wird, um den Zuschuss zu erhalten, oder wenn die Person in den letzten vier Jahren bereits länger als drei Monate sozialversicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt war.
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Eingliederungszuschüsse
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sichern
Neue Mitarbeitende einstellen und Zuschüsse sichern
Staatliche Unterstützung zur Reduzierung von Einstellungsrisiken
Sie möchten einen Bewerber:in einstellen, die oder der noch nicht vollständig über die erforderlichen Kenntnisse oder Erfahrungen verfügt? Sie rechnen mit einer längeren Einarbeitungszeit oder einer zunächst geringeren Arbeitsleistung? Dann kann der Eingliederungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit eine attraktive Lösung für Ihr Unternehmen sein.
Der Eingliederungszuschuss unterstützt Arbeitgeber bei der beruflichen Integration von Personen, deren Vermittlung erschwert ist. Dazu gehören unter anderem langzeitarbeitslose Menschen, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Personen mit geringer Qualifikation sowie Menschen mit Behinderung oder Schwerbehinderung. Ziel der Förderung ist es, anfängliche Minderleistungen finanziell auszugleichen und die dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel eröffnet Ihnen der Eingliederungszuschuss zusätzliche Möglichkeiten, Bewerberinnen und Bewerbern mit Potenzial eine Chance zu geben und gleichzeitig wirtschaftliche Risiken zu reduzieren.
Eingliederungszuschuss beantragen
In wenigen Schritten zur Förderung
1. Bedarf klären
Prüfen Sie, ob bei der Neueinstellung eine längere Einarbeitung oder anfängliche Minderleistung zu erwarten ist.
2. Vor Vertragsabschluss anfragen
Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie den Arbeitsvertrag unterschreiben.
3. Zuständigkeit prüfen
Je nach Bewerberprofil entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
4. Unterlagen einreichen
Reichen Sie die erforderlichen Angaben zur Stelle, zum Arbeitsentgelt und zur Person ein.
5. Entscheidung abwarten
Die Förderung wird im Einzelfall geprüft und in Höhe sowie Dauer festgelegt.
6. Beschäftigung starten
Nach Bewilligung stellen Sie ein und starten die Einarbeitung mit finanzieller Entlastung.
7. Nachweise dokumentieren
Halten Sie die wichtigsten Unterlagen und Nachweise für die Förderphase bereit.
8. Nachbeschäftigung einplanen
Planen Sie die Weiterbeschäftigung nach Ende der Förderung, um Rückforderungen zu vermeiden.
9. Beratung nutzen
Nutzen Sie frühzeitig Beratung, um Ablauf und Voraussetzungen sicher zu klären.
Weitere Informationen
Höhe und Dauer des Eingliederungszuschusses
Die Förderung wird individuell geprüft. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Grundsätzlich gilt:
- Bis zu 50 % Zuschuss zum berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelt
- Förderdauer in der Regel bis zu 12 Monate
Erweiterte Fördermöglichkeiten:
- Ab 55 Jahren: bis zu 36 Monate Förderdauer
- Bei behinderten oder schwerbehinderten Menschen: bis zu 70 % Zuschuss und 24 Monate Förderdauer
- Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen: bis zu 60 Monate, ab 55 Jahren sogar bis zu 96 Monate
Der Zuschuss reduziert sich teilweise schrittweise, bleibt bei schwerbehinderten Menschen jedoch mindestens bei 30 % der Bemessungsgrundlage.
Voraussetzungen für die Förderung
Damit Sie als Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuss erhalten können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Antrag vor Vertragsabschluss: Der Zuschuss muss beantragt werden, bevor der Arbeitsvertrag unterschrieben wird. Eine nachträgliche Förderung ist in der Regel nicht möglich.
- Arbeitsmarktstatus: Die einzustellende Person muss arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sein oder Leistungen vom Jobcenter beziehen.
- Anfängliche Minderleistung: Es muss davon ausgegangen werden, dass eine verlängerte Einarbeitung oder eine zunächst geringere Arbeitsleistung vorliegt.
- Erforderlichkeit: Der Zuschuss muss für die berufliche Eingliederung notwendig sein.
- Kein Austausch von Beschäftigten: Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ein bestehendes Arbeitsverhältnis beendet wird, um die Stelle mit Zuschuss neu zu besetzen. Ebenso ist keine Förderung möglich, wenn die betreffende Person in den vergangenen vier Jahren bereits länger als drei Monate sozialversicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt war.

Häufig gestellte Fragen
Der Eingliederungszuschuss ist eine finanzielle Förderung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Er unterstützt Unternehmen bei der Einstellung von Personen, deren Vermittlung erschwert ist, beispielsweise aufgrund von Langzeitarbeitslosigkeit, Alter, Behinderung oder fehlender Qualifikation. Ziel ist es, eine anfängliche Minderleistung finanziell auszugleichen und eine dauerhafte Beschäftigung zu ermöglichen.
Die Höhe und Dauer werden individuell geprüft. In der Regel sind bis zu 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts für bis zu 12 Monate möglich. Für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für behinderte oder schwerbehinderte Menschen gelten erweiterte Fördermöglichkeiten mit höheren Zuschüssen und längeren Laufzeiten.
Nein. Der Eingliederungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall über Höhe und Dauer der Förderung.
Der Antrag muss vor Abschluss des Arbeitsvertrags gestellt werden. Wird der Vertrag bereits unterschrieben, ist eine Förderung in der Regel nicht mehr möglich.
Grundsätzlich können sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitstellen gefördert werden. Entscheidend ist, dass die Förderung für die berufliche Eingliederung notwendig ist.
Ja. Die einzustellende Person muss arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sein oder Leistungen vom Jobcenter beziehen.
Nach Ende der Förderphase sind Sie verpflichtet, die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter weiter zu beschäftigen. Diese sogenannte Nachbeschäftigungszeit entspricht in der Regel der Förderdauer und beträgt maximal zwölf Monate.
Wird das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund während der Förderphase oder in der Nachbeschäftigungszeit beendet, kann eine anteilige Rückzahlung des Zuschusses erforderlich sein.
Der Eingliederungszuschuss ist besonders attraktiv für kleine und mittlere Unternehmen, die Personal mit Entwicklungspotenzial einstellen möchten und dabei finanzielle Planungssicherheit wünschen.
Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit sowie die Jobcenter beraten Sie individuell. Wir unterstützen Sie zusätzlich bei der Prüfung der Fördervoraussetzungen und begleiten Sie im gesamten Antragsprozess.