Zwei Fachkräfte arbeiten gemeinsam konzentriert an einem Laptop im Büro.

Eingliederungszuschüsse

Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sichern

Neue Mitarbeitende einstellen und Zuschüsse sichern

Staatliche Unterstützung zur Reduzierung von Einstellungsrisiken

Eingliederungszuschuss beantragen

In wenigen Schritten zur Förderung

1. Bedarf klären

Prüfen Sie, ob bei der Neueinstellung eine längere Einarbeitung oder anfängliche Minderleistung zu erwarten ist.

2. Vor Vertragsabschluss anfragen

Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie den Arbeitsvertrag unterschreiben.

3. Zuständigkeit prüfen

Je nach Bewerberprofil entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

4. Unterlagen einreichen

Reichen Sie die erforderlichen Angaben zur Stelle, zum Arbeitsentgelt und zur Person ein.

5. Entscheidung abwarten

Die Förderung wird im Einzelfall geprüft und in Höhe sowie Dauer festgelegt.

6. Beschäftigung starten

Nach Bewilligung stellen Sie ein und starten die Einarbeitung mit finanzieller Entlastung.

7. Nachweise dokumentieren

Halten Sie die wichtigsten Unterlagen und Nachweise für die Förderphase bereit.

8. Nachbeschäftigung einplanen

Planen Sie die Weiterbeschäftigung nach Ende der Förderung, um Rückforderungen zu vermeiden.

9. Beratung nutzen

Nutzen Sie frühzeitig Beratung, um Ablauf und Voraussetzungen sicher zu klären.

Weitere Informationen

Höhe und Dauer des Eingliederungszuschusses


Voraussetzungen für die Förderung

Porträt von Gina, dem digitalen Bildungsguide von Grone.

Nicht möglich ist die Förderung, wenn ein bestehendes Arbeitsverhältnis beendet wird, um den Zuschuss zu erhalten, oder wenn die Person in den letzten vier Jahren bereits länger als drei Monate sozialversicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt war.

GINA - Unser digitaler Bildungsguide

Häufig gestellte Fragen

Der Eingliederungszuschuss ist eine finanzielle Förderung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Er unterstützt Unternehmen bei der Einstellung von Personen, deren Vermittlung erschwert ist, beispielsweise aufgrund von Langzeitarbeitslosigkeit, Alter, Behinderung oder fehlender Qualifikation. Ziel ist es, eine anfängliche Minderleistung finanziell auszugleichen und eine dauerhafte Beschäftigung zu ermöglichen.

Die Höhe und Dauer werden individuell geprüft. In der Regel sind bis zu 50 % des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts für bis zu 12 Monate möglich. Für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für behinderte oder schwerbehinderte Menschen gelten erweiterte Fördermöglichkeiten mit höheren Zuschüssen und längeren Laufzeiten.

Nein. Der Eingliederungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall über Höhe und Dauer der Förderung.

Der Antrag muss vor Abschluss des Arbeitsvertrags gestellt werden. Wird der Vertrag bereits unterschrieben, ist eine Förderung in der Regel nicht mehr möglich.

Grundsätzlich können sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitstellen gefördert werden. Entscheidend ist, dass die Förderung für die berufliche Eingliederung notwendig ist.

Ja. Die einzustellende Person muss arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sein oder Leistungen vom Jobcenter beziehen.

Nach Ende der Förderphase sind Sie verpflichtet, die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter weiter zu beschäftigen. Diese sogenannte Nachbeschäftigungszeit entspricht in der Regel der Förderdauer und beträgt maximal zwölf Monate.

Wird das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund während der Förderphase oder in der Nachbeschäftigungszeit beendet, kann eine anteilige Rückzahlung des Zuschusses erforderlich sein.

Der Eingliederungszuschuss ist besonders attraktiv für kleine und mittlere Unternehmen, die Personal mit Entwicklungspotenzial einstellen möchten und dabei finanzielle Planungssicherheit wünschen.

Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit sowie die Jobcenter beraten Sie individuell. Wir unterstützen Sie zusätzlich bei der Prüfung der Fördervoraussetzungen und begleiten Sie im gesamten Antragsprozess.