Die Weiterbildungsprämie wird nicht automatisch ausgezahlt. Nach Bestehen Ihrer Zwischen- oder Abschlussprüfung reichen Sie den Prüfungsnachweis bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung ein.
GINA - Unser digitaler Bildungsguide
Finanzielle Anerkennung für Ihren Berufsabschluss
Bis zu 2.500 Euro Prämie für Ihre erfolgreich abgeschlossene Umschulung
Eine Umschulung ist ein großer Schritt. Sie investieren Zeit, Energie und Durchhaltevermögen, um einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben und Ihre berufliche Zukunft neu zu gestalten. Mit der Weiterbildungsprämie honoriert der Staat genau dieses Engagement.
Die Weiterbildungsprämie ist ein gesetzlich geregelter Bonus im Rahmen der geförderten beruflichen Weiterbildung. Sie richtet sich an Personen, die eine abschlussorientierte Umschulung mit Bildungsgutschein absolvieren und die vorgesehenen Prüfungen erfolgreich bestehen. Ziel der Prämie ist es, den Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses zusätzlich zu motivieren und finanziell zu unterstützen.
Wenn Sie Ihre Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung erfolgreich ablegen, erhalten Sie eine einmalige Prämie von insgesamt bis zu 2.500 Euro. Die Auszahlung erfolgt durch Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter.
Die Weiterbildungsprämie ist kein Darlehen und muss nicht zurückgezahlt werden. Sie wird zusätzlich zu Ihren laufenden Leistungen gewährt und stellt eine direkte Anerkennung Ihrer erfolgreichen Qualifizierung dar.
Mit einer geförderten Umschulung sichern Sie sich nicht nur bessere Beschäftigungschancen, sondern profitieren zusätzlich von einer attraktiven finanziellen Unterstützung für Ihren Neustart.
Höhe der Weiterbildungsprämie im Überblick
Die Weiterbildungsprämie setzt sich aus zwei einmaligen Zahlungen zusammen und belohnt das erfolgreiche Bestehen wichtiger Prüfungen im Rahmen Ihrer Umschulung:
- 1.000 Euro bei Bestehen der Zwischenprüfung (sofern in der Ausbildungsordnung vorgesehen)
- 1.500 Euro bei Bestehen der Abschlussprüfung
Insgesamt können Sie somit bis zu 2.500 Euro zusätzlich erhalten. Die Auszahlung erfolgt durch Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter nach Vorlage des entsprechenden Prüfungsnachweises.
Ihr Weg zur Weiterbildungsprämie
Schritt für Schritt zu bis zu 2.500 Euro Bonus
1. Geförderte Umschulung beginnen
Starten Sie eine abschlussorientierte Umschulung mit Bildungsgutschein, die von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bewilligt wurde.
2. Zwischenprüfung absolvieren
Sofern in der Ausbildungsordnung vorgesehen, legen Sie Ihre Zwischenprüfung bei der zuständigen Kammer (z. B. IHK oder HWK) ab.
3. Abschlussprüfung bestehen
Bestehen Sie Ihre Abschlussprüfung und erwerben Sie Ihren anerkannten Berufsabschluss.
4. Prüfungsnachweis einreichen
Reichen Sie Ihr Prüfungszeugnis bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter ein.
5. Prämie erhalten
Nach Prüfung der Voraussetzungen wird Ihnen die Prämie von bis zu 2.500 Euro direkt auf Ihr Konto überwiesen.
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Voraussetzungen für die Weiterbildungsprämie
Die Weiterbildungsprämie erhalten Sie, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und eine geförderte, abschlussorientierte Umschulung erfolgreich abschließen.
Folgende Kriterien müssen vorliegen:
- Sie absolvieren eine abschlussorientierte Umschulung, die auf einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf vorbereitet.
- Die Umschulung wird durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gefördert.
- Die Maßnahme führt zu einem anerkannten Berufsabschluss nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO).
- Sie bestehen die jeweilige Zwischen- oder Abschlussprüfung vor der zuständigen Kammer, zum Beispiel der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK).
Nicht jede Weiterbildung ist prämienfähig. Entscheidend ist, dass es sich um eine förderfähige Umschulung mit anerkanntem Abschluss handelt.
Welche Maßnahmen sind prämienfähig?
Gefördert werden insbesondere:
- Umschulungen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Umschulungen nach Handwerksordnung (HwO)
- Maßnahmen mit Kammerprüfung (IHK, HWK, etc.)
- Externenprüfungen im Rahmen einer geförderten Umschulung
Nicht prämienfähig sind:
- Kurze Anpassungsqualifizierungen
- Coachings oder Aktivierungsmaßnahmen
- Weiterbildungen ohne anerkannten Berufsabschluss
Die Weiterbildungsprämie kann zusätzlich zu anderen Leistungen gezahlt werden:
- Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I
- Weiterbildungsgeld (150 Euro monatlich)
- Übernahme der Weiterbildungskosten durch Bildungsgutschein


Weiterbildungsgeld: Monatlich 150 Euro zusätzlich
Sie absolvieren eine geförderte, abschlussorientierte Weiterbildung? Dann sichern Sie sich das Weiterbildungsgeld: 150 Euro monatlich zusätzlich, anrechnungsfrei und steuerfrei. Erfahren Sie, wer Anspruch hat und wie Sie die Förderung erhalten.
Häufig gestellte Fragen
Die Weiterbildungsprämie ist eine einmalige Bonuszahlung von bis zu 2.500 Euro, die Sie erhalten können, wenn Sie im Rahmen einer geförderten Umschulung Ihre Zwischen- oder Abschlussprüfung erfolgreich bestehen.
Sie wurde im Rahmen der arbeitsmarktpolitischen Förderung eingeführt, um den Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses zusätzlich zu unterstützen.
Anspruch haben in der Regel Personen, die:
- Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I beziehen
- Eine abschlussorientierte Umschulung mit Bildungsgutschein absolvieren
- Eine förderfähige Kammerprüfung erfolgreich bestehen
Die endgültige Entscheidung über die Auszahlung trifft Ihre zuständige Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter.
Die Prämie setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
- 1.000 Euro bei Bestehen der Zwischenprüfung (sofern vorgesehen)
- 1.500 Euro bei Bestehen der Abschlussprüfung
Insgesamt können Sie somit bis zu 2.500 Euro erhalten.
Nein. Sie müssen nach Bestehen der Prüfung einen Nachweis (z. B. Prüfungszeugnis) bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einreichen. Erst danach erfolgt die Prüfung und Auszahlung.
Nein. Die Weiterbildungsprämie ist kein Darlehen, sondern eine freiwillige Bonusleistung. Sie ist nicht rückzahlungspflichtig.
Nein. Die Weiterbildungsprämie ist in der Regel anrechnungsfrei und mindert Ihre laufenden Leistungen nicht.
Nein. Voraussetzung für die Auszahlung ist das erfolgreiche Bestehen der jeweiligen Prüfung.
Nein. Die Prämie wird ausschließlich für abschlussorientierte Umschulungen mit Bildungsgutschein gezahlt, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.
Kurze Weiterbildungen, Coachings oder Qualifizierungen ohne Berufsabschluss sind nicht prämienfähig.
Ja. Wenn Sie eine förderfähige Umschulung absolvieren, können Sie sowohl:
- das monatliche Weiterbildungsgeld (150 Euro)
- als auch die Weiterbildungsprämie (bis zu 2.500 Euro)
erhalten – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Wird die Umschulung vorzeitig beendet, entfällt der Anspruch auf die Prämie. Bereits ausgezahlte Prämien für bestandene Prüfungen bleiben in der Regel bestehen, sofern kein Fehlverhalten vorliegt.