Teilnehmer profitiert vom Weiterbildungsgeld während seiner Qualifizierung.

Weiterbildungsprämie

Zusätzliche Prämie für Ihren beruflichen Neustart

Finanzielle Anerkennung für Ihren Berufsabschluss

Bis zu 2.500 Euro Prämie für Ihre erfolgreich abgeschlossene Umschulung

Höhe der Weiterbildungsprämie im Überblick

Die Weiterbildungsprämie setzt sich aus zwei einmaligen Zahlungen zusammen und belohnt das erfolgreiche Bestehen wichtiger Prüfungen im Rahmen Ihrer Umschulung:

  • 1.000 Euro bei Bestehen der Zwischenprüfung (sofern in der Ausbildungsordnung vorgesehen)
  • 1.500 Euro bei Bestehen der Abschlussprüfung

Insgesamt können Sie somit bis zu 2.500 Euro zusätzlich erhalten. Die Auszahlung erfolgt durch Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter nach Vorlage des entsprechenden Prüfungsnachweises.

Ihr Weg zur Weiterbildungsprämie

Schritt für Schritt zu bis zu 2.500 Euro Bonus

1. Geförderte Umschulung beginnen

Starten Sie eine abschlussorientierte Umschulung mit Bildungsgutschein, die von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bewilligt wurde.

2. Zwischenprüfung absolvieren

Sofern in der Ausbildungsordnung vorgesehen, legen Sie Ihre Zwischenprüfung bei der zuständigen Kammer (z. B. IHK oder HWK) ab.

3. Abschlussprüfung bestehen

Bestehen Sie Ihre Abschlussprüfung und erwerben Sie Ihren anerkannten Berufsabschluss.

4. Prüfungsnachweis einreichen

Reichen Sie Ihr Prüfungszeugnis bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter ein.

5. Prämie erhalten

Nach Prüfung der Voraussetzungen wird Ihnen die Prämie von bis zu 2.500 Euro direkt auf Ihr Konto überwiesen.

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Voraussetzungen für die Weiterbildungsprämie


Welche Maßnahmen sind prämienfähig?

Porträt von Gina, dem digitalen Bildungsguide von Grone.

Die Weiterbildungsprämie wird nicht automatisch ausgezahlt. Nach Bestehen Ihrer Zwischen- oder Abschlussprüfung reichen Sie den Prüfungsnachweis bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung ein.

GINA - Unser digitaler Bildungsguide
Frau freut sich über Nachricht zum Weiterbildungsgeld während einer geförderten Weiterbildung.

Weiterbildungsgeld: Monatlich 150 Euro zusätzlich

Häufig gestellte Fragen

Die Weiterbildungsprämie ist eine einmalige Bonuszahlung von bis zu 2.500 Euro, die Sie erhalten können, wenn Sie im Rahmen einer geförderten Umschulung Ihre Zwischen- oder Abschlussprüfung erfolgreich bestehen.

Sie wurde im Rahmen der arbeitsmarktpolitischen Förderung eingeführt, um den Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses zusätzlich zu unterstützen.

Anspruch haben in der Regel Personen, die:

  • Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I beziehen
  • Eine abschlussorientierte Umschulung mit Bildungsgutschein absolvieren
  • Eine förderfähige Kammerprüfung erfolgreich bestehen

Die endgültige Entscheidung über die Auszahlung trifft Ihre zuständige Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter.

Die Prämie setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

  • 1.000 Euro bei Bestehen der Zwischenprüfung (sofern vorgesehen)
  • 1.500 Euro bei Bestehen der Abschlussprüfung

Insgesamt können Sie somit bis zu 2.500 Euro erhalten.

Nein. Sie müssen nach Bestehen der Prüfung einen Nachweis (z. B. Prüfungszeugnis) bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einreichen. Erst danach erfolgt die Prüfung und Auszahlung.

Nein. Die Weiterbildungsprämie ist kein Darlehen, sondern eine freiwillige Bonusleistung. Sie ist nicht rückzahlungspflichtig.

Nein. Die Weiterbildungsprämie ist in der Regel anrechnungsfrei und mindert Ihre laufenden Leistungen nicht.

Nein. Voraussetzung für die Auszahlung ist das erfolgreiche Bestehen der jeweiligen Prüfung.

Nein. Die Prämie wird ausschließlich für abschlussorientierte Umschulungen mit Bildungsgutschein gezahlt, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.

Kurze Weiterbildungen, Coachings oder Qualifizierungen ohne Berufsabschluss sind nicht prämienfähig.

Ja. Wenn Sie eine förderfähige Umschulung absolvieren, können Sie sowohl:

  • das monatliche Weiterbildungsgeld (150 Euro)
  • als auch die Weiterbildungsprämie (bis zu 2.500 Euro)

erhalten – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Wird die Umschulung vorzeitig beendet, entfällt der Anspruch auf die Prämie. Bereits ausgezahlte Prämien für bestandene Prüfungen bleiben in der Regel bestehen, sofern kein Fehlverhalten vorliegt.