Zwei Personen arbeiten gemeinsam an einem Computer und besprechen Inhalte auf dem Bildschirm

Bildungs- gutschein

Ihre Weiterbildung staatlich finanziert

Ihre berufliche Weiterbildung vollständig finanzieren

Mit staatlicher Förderung neue Perspektiven eröffnen

Ihr Weg zum Bildungsgutschein

In fünf Schritten zur geförderten Weiterbildung

1. Beratungstermin vereinbaren

Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter auf und vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch zur beruflichen Weiterbildung.

2. Gut vorbereitet ins Gespräch gehen

Bringen Sie Ihren Lebenslauf, Zeugnisse, Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls Nachweise über Ihre Bewerbungsbemühungen mit.

3. Weiterbildung überzeugend begründen

Erläutern Sie nachvollziehbar, warum die gewünschte Weiterbildung Ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessert und Ihre Chancen am Arbeitsmarkt deutlich erhöht.

4. Bildungsgutschein erhalten

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Notwendigkeit anerkannt wird, erhalten Sie Ihren Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit.

5. Weiterbildung starten

Lösen Sie Ihren Bildungsgutschein bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger ein und beginnen Sie Ihre geförderte Weiterbildung oder Umschulung.

Gut zu wissen

Der Bildungsgutschein ist in der Regel für einen Zeitraum von drei Monaten ab Ausstellungsdatum gültig. Innerhalb dieser Frist müssen Sie eine zugelassene Weiterbildung auswählen, sich bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger anmelden und mit der Maßnahme beginnen. Wird der Gutschein nicht rechtzeitig eingelöst, verfällt die Förderzusage und es wäre eine erneute Antragstellung erforderlich.

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Welche Kosten werden übernommen?

Porträt von Gina, dem digitalen Bildungsguide von Grone.

Welche Leistungen in Ihrem individuellen Fall übernommen werden, klären Sie im Beratungsgespräch mit Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter.

GINA - Unser digitaler Bildungsguide
Berufstätige Frau im Büro – Weiterbildung im bestehenden Arbeitsverhältnis mit Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz.

Weiterbildung auch im bestehenden Arbeitsverhältnis fördern lassen

Wer kann einen Bildungsgutschein erhalten?

Zusätzliche Information

Der Bildungsgutschein ist eine sogenannte Ermessensleistung. Es besteht kein automatischer Rechtsanspruch. Die Entscheidung trifft Ihre Vermittlungsfachkraft im persönlichen Beratungsgespräch.

Welche Weiterbildungen werden gefördert?

Zusätzliche finanzielle Vorteile während Ihrer Weiterbildung

Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie nutzen

Weiterbildungsgeld

Profitieren Sie von einem monatlichen Zuschuss während Ihrer Qualifizierung.

Teilnehmer profitiert vom Weiterbildungsgeld während seiner Qualifizierung.

Weiterbildungsprämie

Sie absolvieren eine geförderte Umschulung und bestehen wichtige Zwischen- oder Abschlussprüfungen? Dann können Sie eine staatliche Weiterbildungsprämie erhalten. Damit wird Ihr Einsatz zusätzlich honoriert.

Häufig gestellte Fragen

Ein Bildungsgutschein kann erhalten, wer arbeitslos ist oder von Arbeitslosigkeit bedroht wird und durch eine Weiterbildung seine berufliche Eingliederung deutlich verbessern kann. Auch Beschäftigte in Kurzarbeit oder Personen mit auslaufendem Arbeitsvertrag können förderfähig sein. Die Entscheidung erfolgt im persönlichen Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit.

Grundsätzlich handelt es sich beim Bildungsgutschein um eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, es besteht kein automatischer Anspruch. Eine Ausnahme kann beim nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses gelten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

In der Regel ist der Bildungsgutschein drei Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie eine zugelassene Weiterbildung auswählen und mit der Maßnahme beginnen. Wird der Gutschein nicht eingelöst, verfällt die Förderzusage.

Ja. Da es sich um eine Ermessensentscheidung handelt, kann der Antrag abgelehnt werden, wenn die Notwendigkeit der Weiterbildung nicht ausreichend begründet ist oder die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Gründe für eine Ablehnung werden Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Ja, das ist möglich. Wenn nach einer geförderten Maßnahme weiterer Qualifizierungsbedarf besteht, kann erneut ein Bildungsgutschein beantragt werden. Eine Wartezeit ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch erfolgt jede Bewilligung nach erneuter Prüfung.

Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist, dass Sie überzeugend darlegen können, warum die neue Qualifikation Ihre Beschäftigungschancen realistisch verbessert und wie Ihre bisherigen Erfahrungen zum neuen Berufsfeld passen.

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen und an einer geförderten Weiterbildung teilnehmen, wird dieses in der Regel weiterhin ausgezahlt. Zusätzlich können Sie bei abschlussorientierten Maßnahmen Weiterbildungsgeld erhalten.

Ja, auch Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden, insbesondere wenn eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden soll oder ein Berufsabschluss nachgeholt wird. Die Entscheidung erfolgt im Rahmen einer individuellen Prüfung.

Der Bildungsträger und die Weiterbildung müssen nach der AZAV zugelassen sein. Nur dann kann die Maßnahme mit einem Bildungsgutschein gefördert werden.

Informieren Sie sich vorab über passende Weiterbildungen und bringen Sie relevante Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse und Bewerbungsnachweise mit. Je klarer Sie begründen können, warum die Maßnahme Ihre Arbeitsmarktchancen verbessert, desto höher sind Ihre Erfolgsaussichten.