Welche Leistungen in Ihrem individuellen Fall übernommen werden, klären Sie im Beratungsgespräch mit Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter.
GINA - Unser digitaler Bildungsguide
Ihre berufliche Weiterbildung vollständig finanzieren
Mit staatlicher Förderung neue Perspektiven eröffnen
Mit einem Bildungsgutschein können Sie Ihre berufliche Weiterbildung oder Umschulung vollständig durch die Arbeitsförderung finanzieren lassen. Ziel dieser Förderung ist es, Ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu sichern, bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
Der Bildungsgutschein ist ein Förderinstrument nach § 81 SGB III und wird von der Bundesagentur für Arbeit ausgestellt. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs, in dem geprüft wird, ob die geplante Qualifizierungsmaßnahme Ihre berufliche Eingliederung deutlich verbessert. Gefördert werden sowohl Umschulungen mit anerkanntem Berufsabschluss als auch Anpassungsqualifizierungen, Teilqualifizierungen oder der nachträgliche Erwerb eines Berufsabschlusses. In bestimmten Fällen besteht beim Nachholen eines Berufsabschlusses sogar ein gesetzlicher Anspruch auf Förderung.
Mit der Ausstellung des Bildungsgutscheins erhalten Sie die verbindliche Zusicherung, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die gewählte Maßnahme und der Bildungsträger AZAV-zertifiziert sind. Während des Bezugs von Arbeitslosengeld wird dieses bei Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung in der Regel weitergezahlt, sodass Ihre finanzielle Absicherung bestehen bleibt.
Ob Sie aktuell arbeitslos sind, sich in Kurzarbeit befinden oder Ihre berufliche Perspektive frühzeitig absichern möchten, eine geförderte Qualifizierung mit Bildungsgutschein eröffnet Ihnen neue Karrierechancen und stärkt Ihre Position am Arbeitsmarkt nachhaltig.
Ihr Weg zum Bildungsgutschein
In fünf Schritten zur geförderten Weiterbildung
1. Beratungstermin vereinbaren
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter auf und vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch zur beruflichen Weiterbildung.
2. Gut vorbereitet ins Gespräch gehen
Bringen Sie Ihren Lebenslauf, Zeugnisse, Bewerbungsunterlagen und gegebenenfalls Nachweise über Ihre Bewerbungsbemühungen mit.
3. Weiterbildung überzeugend begründen
Erläutern Sie nachvollziehbar, warum die gewünschte Weiterbildung Ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessert und Ihre Chancen am Arbeitsmarkt deutlich erhöht.
4. Bildungsgutschein erhalten
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Notwendigkeit anerkannt wird, erhalten Sie Ihren Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit.
5. Weiterbildung starten
Lösen Sie Ihren Bildungsgutschein bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger ein und beginnen Sie Ihre geförderte Weiterbildung oder Umschulung.
Gut zu wissen
Der Bildungsgutschein ist in der Regel für einen Zeitraum von drei Monaten ab Ausstellungsdatum gültig. Innerhalb dieser Frist müssen Sie eine zugelassene Weiterbildung auswählen, sich bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger anmelden und mit der Maßnahme beginnen. Wird der Gutschein nicht rechtzeitig eingelöst, verfällt die Förderzusage und es wäre eine erneute Antragstellung erforderlich.
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Welche Kosten werden übernommen?
Übernommen werden unter anderem:
- Lehrgangs- und Seminargebühren
Die vollständigen Kosten der Weiterbildung oder Umschulung einschließlich der Maßnahmegebühren werden übernommen. - Prüfungsgebühren
Gebühren für Zwischen- und Abschlussprüfungen. - Erforderliche Lernmittel
Zum Beispiel Fachliteratur, Software oder Arbeitsmaterialien. - Fahrtkosten
Erstattung der Wege zwischen Wohnort und Bildungsträger. - Kinderbetreuungskosten
Übernahme notwendiger Betreuungskosten während der Maßnahme. - Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung
Wenn tägliches Pendeln nicht zumutbar ist.


Weiterbildung auch im bestehenden Arbeitsverhältnis fördern lassen
Auch wenn Sie berufstätig sind, kann eine Weiterbildung gefördert werden. Im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes (QCG) können Unternehmen Zuschüsse zu Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt erhalten.
So lässt sich eine Qualifizierung ähnlich wie beim Bildungsgutschein staatlich unterstützen – mit dem Ziel, Arbeitsplätze zu sichern und Beschäftigte fit für zukünftige Anforderungen zu machen.
Wer kann einen Bildungsgutschein erhalten?
Grundsätzlich können folgende Personengruppen gefördert werden:
- Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld I
- Beziehende von Bürgergeld
- Arbeitsuchende mit abgeschlossener Berufsausbildung oder mindestens drei Jahren Berufserfahrung
- Beschäftigte in Kurzarbeit
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen Kündigung droht
- Befristet Beschäftigte mit auslaufendem Arbeitsvertrag
Entscheidend ist, dass die Weiterbildung notwendig ist, um:
- Arbeitslosigkeit zu beenden
- Eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden
- Einen Berufsabschluss nachzuholen
- Fehlende Qualifikationen zu ergänzen
Zusätzliche Information
Der Bildungsgutschein ist eine sogenannte Ermessensleistung. Es besteht kein automatischer Rechtsanspruch. Die Entscheidung trifft Ihre Vermittlungsfachkraft im persönlichen Beratungsgespräch.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Gefördert werden unter anderem:
- Umschulungen mit anerkanntem Berufsabschluss
- Anpassungsqualifizierungen
- Teilqualifizierungen
- Vorbereitung auf Externenprüfungen
- Nachholen eines Berufsabschlusses
- Erwerb von Grundkompetenzen (z. B. Lesen, Schreiben, IT)
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen besteht beim nachträglichen Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses ein Rechtsanspruch auf Förderung. Das bedeutet, dass die Agentur für Arbeit die Weiterbildung bewilligen muss, wenn kein verwertbarer Berufsabschluss vorliegt und die Qualifizierung notwendig ist, um Ihre dauerhafte berufliche Eingliederung zu sichern.
Ob diese Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind, wird im persönlichen Beratungsgespräch geprüft.
Zusätzliche finanzielle Vorteile während Ihrer Weiterbildung
Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie nutzen
Wenn Sie mit einem Bildungsgutschein an einer abschlussorientierten Weiterbildung teilnehmen, können Sie zusätzlich vom Weiterbildungsgeld profitieren. Sie erhalten monatlich 150 Euro Zuschuss während Ihrer Qualifizierung.
Darüber hinaus können Sie bei erfolgreichem Abschluss eine Weiterbildungsprämie erhalten. Für das Bestehen einer Zwischenprüfung werden 1.000 Euro, für das Bestehen der Abschlussprüfung 1.500 Euro ausgezahlt.
So lohnt sich Ihr Einsatz doppelt – durch bessere berufliche Perspektiven und zusätzliche finanzielle Unterstützung.
Weiterbildungsgeld
Profitieren Sie von einem monatlichen Zuschuss während Ihrer Qualifizierung.

Weiterbildungsprämie
Sie absolvieren eine geförderte Umschulung und bestehen wichtige Zwischen- oder Abschlussprüfungen? Dann können Sie eine staatliche Weiterbildungsprämie erhalten. Damit wird Ihr Einsatz zusätzlich honoriert.
Häufig gestellte Fragen
Ein Bildungsgutschein kann erhalten, wer arbeitslos ist oder von Arbeitslosigkeit bedroht wird und durch eine Weiterbildung seine berufliche Eingliederung deutlich verbessern kann. Auch Beschäftigte in Kurzarbeit oder Personen mit auslaufendem Arbeitsvertrag können förderfähig sein. Die Entscheidung erfolgt im persönlichen Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit.
Grundsätzlich handelt es sich beim Bildungsgutschein um eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, es besteht kein automatischer Anspruch. Eine Ausnahme kann beim nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses gelten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
In der Regel ist der Bildungsgutschein drei Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie eine zugelassene Weiterbildung auswählen und mit der Maßnahme beginnen. Wird der Gutschein nicht eingelöst, verfällt die Förderzusage.
Ja. Da es sich um eine Ermessensentscheidung handelt, kann der Antrag abgelehnt werden, wenn die Notwendigkeit der Weiterbildung nicht ausreichend begründet ist oder die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Gründe für eine Ablehnung werden Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Ja, das ist möglich. Wenn nach einer geförderten Maßnahme weiterer Qualifizierungsbedarf besteht, kann erneut ein Bildungsgutschein beantragt werden. Eine Wartezeit ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch erfolgt jede Bewilligung nach erneuter Prüfung.
Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist, dass Sie überzeugend darlegen können, warum die neue Qualifikation Ihre Beschäftigungschancen realistisch verbessert und wie Ihre bisherigen Erfahrungen zum neuen Berufsfeld passen.
Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen und an einer geförderten Weiterbildung teilnehmen, wird dieses in der Regel weiterhin ausgezahlt. Zusätzlich können Sie bei abschlussorientierten Maßnahmen Weiterbildungsgeld erhalten.
Ja, auch Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden, insbesondere wenn eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden soll oder ein Berufsabschluss nachgeholt wird. Die Entscheidung erfolgt im Rahmen einer individuellen Prüfung.
Der Bildungsträger und die Weiterbildung müssen nach der AZAV zugelassen sein. Nur dann kann die Maßnahme mit einem Bildungsgutschein gefördert werden.
Informieren Sie sich vorab über passende Weiterbildungen und bringen Sie relevante Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse und Bewerbungsnachweise mit. Je klarer Sie begründen können, warum die Maßnahme Ihre Arbeitsmarktchancen verbessert, desto höher sind Ihre Erfolgsaussichten.