
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Ihre Förderung für Sprachkompetenz und nachhaltige Integration
Sprachförderung für Ihre Zukunft in Deutschland
Staatlich geförderte Integrations- und Berufssprachkurse für bessere Bildungs- und Arbeitsmarktchancen
Sie möchten Ihre Deutschkenntnisse verbessern, sich beruflich weiterentwickeln oder Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen? Eine sichere Sprachkompetenz ist der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe, Ausbildung und Beschäftigung. Staatlich geförderte Programme unterstützen Sie dabei, Schritt für Schritt sprachlich und beruflich in Deutschland anzukommen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert bundesweit Integrationskurse sowie berufsbezogene Deutschsprachkurse. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Ihre Deutschkenntnisse systematisch aufzubauen und Sie gleichzeitig mit wichtigen Kenntnissen über das Leben, die Gesellschaft und die Rechtsordnung in Deutschland vertraut zu machen.
Integrationskurse bestehen aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Aufbauend darauf ermöglichen Berufssprachkurse eine gezielte Vorbereitung auf Ausbildung, Qualifizierung oder Beschäftigung. Die Kurse orientieren sich an anerkannten Sprachniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) und schließen mit einer Prüfung ab.
Die Förderung richtet sich unter anderem an Zugewanderte, Geflüchtete, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Personen mit besonderem Integrationsbedarf. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Teilnahme kostenfrei oder stark vergünstigt.
Mit einer geförderten Sprachqualifizierung schaffen Sie die Grundlage für eine erfolgreiche berufliche Integration und verbessern nachhaltig Ihre Perspektiven in Deutschland. Wir beraten Sie gerne zu passenden Kursangeboten und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.
So erhalten Sie Ihre BAMF-Förderung
In wenigen Schritten zum geförderten Integrations- oder Berufssprachkurs
1. Förderanspruch prüfen
Lassen Sie bei der zuständigen Stelle, zum Beispiel bei der Ausländerbehörde, dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit, prüfen, ob Sie zur Teilnahme an einem Integrations- oder Berufssprachkurs berechtigt sind.
2. Teilnahmeberechtigung erhalten
Sie erhalten eine Teilnahmeberechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme. Dieses Dokument benötigen Sie für die Anmeldung bei einem zugelassenen Kursträger.
3. Passenden Kurs auswählen
Wählen Sie einen geeigneten Integrationskurs oder Berufssprachkurs, der Ihrem aktuellen Sprachniveau und Ihren beruflichen Zielen entspricht.
4. Beim Kursträger anmelden
Melden Sie sich mit Ihrer Teilnahmeberechtigung bei einem zugelassenen Bildungsträger an. Dort werden Sie beraten und in einen passenden Kurs eingestuft.
5. Kurs besuchen und Prüfung ablegen
Sie nehmen regelmäßig am Unterricht teil und schließen den Kurs mit einer anerkannten Sprachprüfung gemäß GER-Niveau ab.
6. Sprachkompetenz beruflich nutzen
Mit Ihren verbesserten Deutschkenntnissen erhöhen Sie Ihre Chancen auf Ausbildung, Qualifizierung oder Beschäftigung und stärken Ihre Integration in Deutschland.
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Welcher Kurs passt zu Ihnen?
Finden Sie die passende Sprachförderung für Ihre persönliche Situation
Nicht jeder Deutschkurs ist gleich. Je nach Ihren Vorkenntnissen, Ihrem Aufenthaltsstatus und Ihren beruflichen Zielen kommt ein unterschiedlicher Kurs für Sie in Frage. Damit Sie sich schnell orientieren können, finden Sie hier eine erste Übersicht:

Sie sind neu in Deutschland
Wenn Sie neu zugewandert sind und erste Deutschkenntnisse erwerben möchten, ist ein Allgemeiner Integrationskurs der richtige Einstieg. Sie lernen Deutsch für den Alltag und erhalten zusätzlich wichtige Informationen zum Leben in Deutschland.

Sie verfügen über B1
Mit abgeschlossenem B1-Niveau ist ein Berufssprachkurs B2 sinnvoll. Hier vertiefen Sie Ihre berufsbezogene Kommunikation und lernen, komplexere berufliche Situationen sprachlich sicher zu meistern.
Für Berufe und Anerkennung
Wenn Sie im akademischen oder qualifizierten Fachbereich arbeiten möchten, ist ein Berufssprachkurs C1 häufig erforderlich. Dieses Niveau wird oft für reglementierte Berufe, Anerkennungsverfahren oder qualifizierte Tätigkeiten vorausgesetzt.
Deutsch für eine Ausbildung
Ein Azubi-Berufssprachkurs bereitet Sie gezielt auf schulische und betriebliche Anforderungen vor. Sie verbessern Ihre Fachsprache und lernen, sich sicher im Unterricht und im Ausbildungsbetrieb zu verständigen.

Deutsch für den Beruf
Wenn Sie bereits beschäftigt sind und Ihre Deutschkenntnisse für den Beruf verbessern möchten, ist ein Job-BSK geeignet. Dieser unterstützt Sie dabei, Ihre sprachliche Sicherheit im Arbeitsalltag gezielt auszubauen.
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Häufig gestellte Fragen
An einem Integrationskurs dürfen in der Regel Zugewanderte teilnehmen, die einen entsprechenden Aufenthaltstitel besitzen und eine Teilnahmeberechtigung oder Verpflichtung erhalten haben. Auch Geflüchtete, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden.
Die Berechtigung wird in der Regel durch die Ausländerbehörde, das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit geprüft.
Die Dauer hängt vom Kurstyp ab.
Ein allgemeiner Integrationskurs umfasst in der Regel 600 Unterrichtsstunden Sprachkurs und zusätzlich 100 Stunden Orientierungskurs.
Berufssprachkurse variieren je nach Sprachniveau, zum Beispiel B1, B2 oder C1. Die genaue Dauer erfahren Sie bei der Anmeldung oder im Beratungsgespräch.
Ein Kurswechsel ist grundsätzlich möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, zum Beispiel ein Umzug oder eine dauerhafte Terminüberschneidung.
Der Wechsel muss mit dem Kursträger abgestimmt und in der Regel durch die zuständige Stelle genehmigt werden.
Wenn Sie die Abschlussprüfung nicht bestehen, besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, Teile des Kurses zu wiederholen und die Prüfung erneut abzulegen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können zusätzliche Unterrichtsstunden beantragt werden. Eine Beratung durch den Kursträger hilft Ihnen, die nächsten Schritte zu klären.
Ja. Wenn Sie das Sprachniveau B1 erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie in der Regel direkt in einen Berufssprachkurs B2 wechseln, sofern Sie eine entsprechende Teilnahmeberechtigung erhalten.
Die Einstufung erfolgt meist durch einen Sprachtest oder anhand Ihres Prüfungszertifikats.
Zunächst benötigen Sie eine Teilnahmeberechtigung oder Verpflichtung. Diese erhalten Sie beispielsweise von der Ausländerbehörde, dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit.
Anschließend melden Sie sich bei einem zugelassenen Kursträger an. Dort erfolgt eine Einstufung in den passenden Kurs. Wir beraten Sie gerne persönlich zu freien Kursplätzen und unterstützen Sie bei der Anmeldung.
Die Teilnahme am Integrations- oder Berufssprachkurs ist verbindlich. Bei unentschuldigtem Fehlen kann es zu Meldungen an die zuständige Behörde kommen. In bestimmten Fällen kann dies Auswirkungen auf aufenthaltsrechtliche oder leistungsrechtliche Ansprüche haben.
Sprechen Sie daher frühzeitig mit dem Kursträger, wenn Sie krank sind oder wichtige Termine haben.
Wenn Sie noch nicht ausreichend lesen oder schreiben können, besteht die Möglichkeit, an einem Alphabetisierungskurs teilzunehmen. Diese Kurse vermitteln grundlegende Sprach- und Schriftkenntnisse.
Viele Kurse werden in Vollzeit oder Teilzeit angeboten. Teilzeitmodelle ermöglichen eine bessere Vereinbarkeit mit Familie oder Beruf. Die konkreten Kurszeiten hängen vom Standort ab.
Am Ende des Integrationskurses steht in der Regel der „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ). Im Berufssprachkurs erfolgt eine Prüfung auf dem jeweiligen Sprachniveau, beispielsweise B2 oder C1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
Ja. Nach erfolgreichem Abschluss eines Integrationskurses können Sie – je nach Sprachniveau und Berechtigung – direkt in einen Berufssprachkurs B2 oder C1 einsteigen. Voraussetzung ist eine entsprechende Teilnahmeberechtigung.
Nach Erhalt Ihrer Teilnahmeberechtigung können Sie sich bei einem zugelassenen Kursträger anmelden. Dort erfolgt eine Einstufung in den passenden Kurs. Wir beraten Sie gerne zu verfügbaren Kursen und unterstützen Sie bei der Anmeldung.