
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Individuelle Unterstützung für Ihren beruflichen Neustart
Sie sind aktuell arbeitsuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht und möchten Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessern? Vielleicht möchten Sie sich beruflich neu orientieren, Ihre Bewerbungsstrategie optimieren oder gezielt an Ihren Stärken arbeiten. Genau hier setzt der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) an.
Der AVGS ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit oder Ihres Jobcenters. Er ermöglicht Ihnen die kostenfreie Teilnahme an einem individuellen Coaching, einer Qualifizierungsmaßnahme oder einer privaten Arbeitsvermittlung. Ziel ist es, Sie aktiv bei der beruflichen Eingliederung zu unterstützen und Ihnen neue Perspektiven zu eröffnen.
Gerade in Phasen beruflicher Unsicherheit ist eine gezielte Unterstützung entscheidend. Ein professionelles Coaching kann Ihnen helfen, Ihre Kompetenzen klar herauszuarbeiten, Bewerbungsunterlagen zu optimieren, Vorstellungsgespräche sicher zu meistern oder neue berufliche Wege zu entwickeln. Mit einem AVGS entstehen Ihnen – nach vorheriger Bewilligung – keine Maßnahmekosten.
Wichtig zu wissen: Der AVGS ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, dass Ihre persönliche Situation gemeinsam mit Ihrer Vermittlungsfachkraft geprüft wird. Im Beratungsgespräch bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter wird entschieden, ob und welche Maßnahme für Sie sinnvoll ist.
Wenn Sie einen AVGS erhalten, können Sie aus zugelassenen Maßnahmen wählen, die zu Ihren beruflichen Zielen passen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, das passende Angebot zu finden und begleiten Sie Schritt für Schritt auf Ihrem Weg zurück in Arbeit.
In 6 Schritten
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen und einlösen
1. Beratungstermin vereinbaren
Sprechen Sie mit Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter über Ihren Unterstützungsbedarf.
2. Förderbedarf gemeinsam klären
Gemeinsam wird geprüft, ob ein AVGS-Coaching für Ihre Situation sinnvoll ist.
3. AVGS erhalten
Bei positiver Entscheidung erhalten Sie Ihren Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.
4. Passendes Angebot auswählen
Wählen Sie ein AVGS-gefördertes Coaching oder Bildungsangebot bei Grone aus.
5. Anmeldung und Start
Nach der Anmeldung kann Ihr Coaching oder Ihre Qualifizierung zeitnah beginnen.
6. Ziele erreichen und durchstarten
Gemeinsam arbeiten wir an Ihren beruflichen Zielen und neuen Perspektiven.
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Angebote
AVGS-Maßnahmen im Überblick
Diese Coachings und Qualifizierungen können gefördert werden
Ein AVGS wird häufig für persönliche Einzelcoachings genutzt. Dabei stehen Ihre beruflichen Ziele, Ihre bisherigen Erfahrungen und Ihre aktuellen Herausforderungen im Mittelpunkt.
Ein Coaching kann Sie unter anderem unterstützen bei:
✔ Berufliche Orientierung und Neuplanung
Klärung Ihrer Stärken, Ziele und realistischen Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt.
✔ Optimierung Ihrer Bewerbungsunterlagen
Professionelle Überarbeitung von Lebenslauf und Anschreiben.
✔ Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche
Training für ein sicheres Auftreten und überzeugende Selbstpräsentation.
✔ Entwicklung einer klaren Bewerbungsstrategie
Strukturierte Planung Ihrer Bewerbungsaktivitäten und Zielfirmen.
✔ Stabilisierung nach längerer Arbeitslosigkeit
Aufbau von Selbstvertrauen und neuer Motivation für den Wiedereinstieg.
AVGS für Qualifizierung und Aktivierungsmaßnahmen
Neben Coachings können mit dem AVGS auch Qualifizierungen und Aktivierungsmaßnahmen gefördert werden, sofern diese Ihre Integrationschancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.
Dazu zählen praxisnahe Maßnahmen bei zertifizierten Bildungsträgern wie Grone, die Sie fachlich, methodisch oder digital auf Ihren beruflichen Wiedereinstieg vorbereiten. Ziel ist es, bestehende Kompetenzen zu stärken, neue Kenntnisse zu erwerben und Ihre Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig zu erhöhen.
Voraussetzungen für den AVGS
Wer Anspruch hat und welche Bedingungen gelten
Wer kann einen AVGS erhalten?
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann für folgende Personengruppen in Betracht kommen:
- Arbeitslose (Bezieher von Grundsicherung oder Arbeitslosengeld)
- von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende
- Ausbildungssuchende
Wichtige Information zum AVGS
Der AVGS ist eine Ermessensleistung. Das bedeutet: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Gutscheins. Die Entscheidung trifft Ihre zuständige Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft.
Bereiten Sie sich deshalb gut auf das Gespräch mit Ihrer Ansprechperson im Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit vor. Erklären Sie, warum die gewünschte AVGS-Maßnahme Ihnen dabei hilft, eine Beschäftigung oder Ausbildung aufzunehmen und sich erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Je konkreter Sie den Nutzen der Maßnahme für Ihre persönliche Situation darstellen können, desto besser sind Ihre Chancen auf eine Bewilligung.
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Häufig gestellte Fragen
Die Kosten für das Coaching oder die Qualifizierungsmaßnahme werden bei einem bewilligten AVGS vollständig durch das Jobcenter bzw. Agentur für Arbeit übernommen.Für Teilnehmende entstehen keine Kosten.
Zusätzlich können – nach vorheriger Absprache mit Ihrer Ansprechperson im Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit – weitere Kosten übernommen werden, zum Beispiel:
- Fahrkosten
- Betreuungskosten für Kinder
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann für folgende Personengruppen in Betracht kommen:
- Arbeitslose (Bezieher von Grundsicherung oder Arbeitslosengeld)
- von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende
- Ausbildungssuchende
Die Gültigkeitsdauer wird individuell festgelegt und ist auf Ihrem Gutschein vermerkt.
In der Praxis beträgt sie häufig zwischen drei und sechs Monaten.
Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie eine passende Maßnahme auswählen und die Bewilligung einholen. Eine Verlängerung ist im Einzelfall möglich, liegt jedoch im Ermessen Ihrer zuständigen Stelle.
Grundsätzlich können Sie einen AVGS beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Während einer laufenden Maßnahme ist jedoch keine parallele zweite AVGS-Maßnahme möglich.
Nach Abschluss einer Maßnahme kann – bei entsprechender Begründung – ein weiterer AVGS für eine aufbauende Maßnahme beantragt werden.
Nein. Der AVGS ist eine staatliche Förderleistung und muss nicht zurückgezahlt werden.
Der AVGS dient in erster Linie der Aktivierung und individuellen Unterstützung, beispielsweise durch Coaching oder Bewerbungsbegleitung.
Der Bildungsgutschein hingegen wird für längere Weiterbildungen oder Umschulungen eingesetzt, bei denen ein konkreter Berufsabschluss oder eine umfassende Qualifikation erworben wird.
Beide Förderinstrumente verfolgen unterschiedliche Ziele, können aber, je nach Entscheidung Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihres Jobcenters, aufeinander aufbauen.
Für das Beratungsgespräch sollten Sie in der Regel bereithalten:
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über Ihre Arbeitsuchend- oder Arbeitslosmeldung
- Ihre Kundennummer bei der Agentur für Arbeit
- Bei Bedarf weitere Unterlagen zur beruflichen Situation
Welche Dokumente konkret erforderlich sind, erfahren Sie von Ihrer zuständigen Stelle.
Nach der Bewilligung starten Sie mit einem persönlichen Erstgespräch. Dabei analysieren wir gemeinsam Ihre aktuelle Situation, klären Ihre Ziele und legen den Schwerpunkt des Coachings fest.
In den anschließenden Sitzungen arbeiten Sie individuell und praxisnah an Ihren Themen – beispielsweise Bewerbungsstrategie, berufliche Orientierung oder Neuaufstellung.
Zum Abschluss verfügen Sie über:
- Einen klaren Handlungsplan
- Optimierte Bewerbungsunterlagen
- Konkrete nächste Schritte
- Mehr Sicherheit in Ihrer beruflichen Ausrichtung
Viele AVGS-Maßnahmen können flexibel gestaltet werden. Je nach Angebot ist eine Teilnahme in Teilzeit oder in Online- bzw. Hybridformaten möglich.
Die Terminplanung erfolgt individuell und wird an Ihre persönliche Situation angepasst, zum Beispiel bei familiären Verpflichtungen oder Nebentätigkeiten.
Ja, das ist grundsätzlich möglich, sofern Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter dies bewilligt.
In manchen Fällen wird zunächst ein Coaching zur beruflichen Orientierung gefördert, auf das anschließend eine Weiterbildung folgt. Ob diese Kombination sinnvoll ist, hängt von Ihrem beruflichen Ziel und Ihrer Ausgangssituation ab.
Eine persönliche Beratung hilft, die passende Förderstrategie für Sie zu entwickeln.