Beratungsgespräch zwischen Coach und Teilnehmendem mit AVGS-Förderung.

AVGS

Ihr Weg zurück in den Arbeitsmarkt

Coaching & Aktivierung

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Individuelle Unterstützung für Ihren beruflichen Neustart

In 6 Schritten

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen und einlösen

1. Beratungstermin vereinbaren

Sprechen Sie mit Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter über Ihren Unterstützungsbedarf.

2. Förderbedarf gemeinsam klären

Gemeinsam wird geprüft, ob ein AVGS-Coaching für Ihre Situation sinnvoll ist.

3. AVGS erhalten

Bei positiver Entscheidung erhalten Sie Ihren Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.

4. Passendes Angebot auswählen

Wählen Sie ein AVGS-gefördertes Coaching oder Bildungsangebot bei Grone aus.

5. Anmeldung und Start

Nach der Anmeldung kann Ihr Coaching oder Ihre Qualifizierung zeitnah beginnen.

6. Ziele erreichen und durchstarten

Gemeinsam arbeiten wir an Ihren beruflichen Zielen und neuen Perspektiven.

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AVGS-Maßnahmen im Überblick

Diese Coachings und Qualifizierungen können gefördert werden

Voraussetzungen für den AVGS

Wer Anspruch hat und welche Bedingungen gelten

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Häufig gestellte Fragen

Die Kosten für das Coaching oder die Qualifizierungsmaßnahme werden bei einem bewilligten AVGS vollständig durch das Jobcenter bzw. Agentur für Arbeit übernommen.Für Teilnehmende entstehen keine Kosten.

Zusätzlich können – nach vorheriger Absprache mit Ihrer Ansprechperson im Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit – weitere Kosten übernommen werden, zum Beispiel:

  • Fahrkosten
  • Betreuungskosten für Kinder

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann für folgende Personengruppen in Betracht kommen:

  • Arbeitslose (Bezieher von Grundsicherung oder Arbeitslosengeld)
  • von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende
  • Ausbildungssuchende

Die Gültigkeitsdauer wird individuell festgelegt und ist auf Ihrem Gutschein vermerkt.
In der Praxis beträgt sie häufig zwischen drei und sechs Monaten.

Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie eine passende Maßnahme auswählen und die Bewilligung einholen. Eine Verlängerung ist im Einzelfall möglich, liegt jedoch im Ermessen Ihrer zuständigen Stelle.

Grundsätzlich können Sie einen AVGS beantragen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Während einer laufenden Maßnahme ist jedoch keine parallele zweite AVGS-Maßnahme möglich.

Nach Abschluss einer Maßnahme kann – bei entsprechender Begründung – ein weiterer AVGS für eine aufbauende Maßnahme beantragt werden.

Nein. Der AVGS ist eine staatliche Förderleistung und muss nicht zurückgezahlt werden.

Der AVGS dient in erster Linie der Aktivierung und individuellen Unterstützung, beispielsweise durch Coaching oder Bewerbungsbegleitung.

Der Bildungsgutschein hingegen wird für längere Weiterbildungen oder Umschulungen eingesetzt, bei denen ein konkreter Berufsabschluss oder eine umfassende Qualifikation erworben wird.

Beide Förderinstrumente verfolgen unterschiedliche Ziele, können aber, je nach Entscheidung Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihres Jobcenters, aufeinander aufbauen.

Für das Beratungsgespräch sollten Sie in der Regel bereithalten:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über Ihre Arbeitsuchend- oder Arbeitslosmeldung
  • Ihre Kundennummer bei der Agentur für Arbeit
  • Bei Bedarf weitere Unterlagen zur beruflichen Situation

Welche Dokumente konkret erforderlich sind, erfahren Sie von Ihrer zuständigen Stelle.

Nach der Bewilligung starten Sie mit einem persönlichen Erstgespräch. Dabei analysieren wir gemeinsam Ihre aktuelle Situation, klären Ihre Ziele und legen den Schwerpunkt des Coachings fest.

In den anschließenden Sitzungen arbeiten Sie individuell und praxisnah an Ihren Themen – beispielsweise Bewerbungsstrategie, berufliche Orientierung oder Neuaufstellung.

Zum Abschluss verfügen Sie über:

  • Einen klaren Handlungsplan
  • Optimierte Bewerbungsunterlagen
  • Konkrete nächste Schritte
  • Mehr Sicherheit in Ihrer beruflichen Ausrichtung

Viele AVGS-Maßnahmen können flexibel gestaltet werden. Je nach Angebot ist eine Teilnahme in Teilzeit oder in Online- bzw. Hybridformaten möglich.

Die Terminplanung erfolgt individuell und wird an Ihre persönliche Situation angepasst, zum Beispiel bei familiären Verpflichtungen oder Nebentätigkeiten.

Ja, das ist grundsätzlich möglich, sofern Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter dies bewilligt.

In manchen Fällen wird zunächst ein Coaching zur beruflichen Orientierung gefördert, auf das anschließend eine Weiterbildung folgt. Ob diese Kombination sinnvoll ist, hängt von Ihrem beruflichen Ziel und Ihrer Ausgangssituation ab.

Eine persönliche Beratung hilft, die passende Förderstrategie für Sie zu entwickeln.