Mann arbeitet motiviert am Laptop im Rahmen einer geförderten Weiterbildung mit Aufstiegs-BAföG.

Aufstiegs-BAföG

Ihre Förderung für den nächsten Karriereschritt

Finanzielle Unterstützung für Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung und neue Perspektiven

Das Aufstiegs-BAföG eröffnet neue Chancen für beruflichen Aufstieg, fachliche Weiterentwicklung und den nächsten Schritt auf Ihrem Karriereweg.

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Ihr Weg zur Förderung

In wenigen Schritten zur finanziellen Unterstützung Ihrer Fortbildung

1. Maßnahme auswählen

Sie suchen sich Ihr passendes AVGS-Coaching oder eine AVGS-Weiterbildung aus. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie auf dem Weg zum Antrag.

2. Förderfähigkeit prüfen

Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und prüfen Sie, ob Ihre Qualifikation und Ihr angestrebter Abschluss förderfähig sind.

3. Antrag stellen

Reichen Sie Ihren Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung Ihres Wohnortes ein. In der Regel ist die Antragstellung auch online möglich.

4. Bewilligung erhalten

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid mit Informationen zu Zuschuss- und Darlehensanteil.

5. Gefördert starten

Beginnen Sie Ihre Fortbildung mit finanzieller Unterstützung und konzentrieren Sie sich voll auf Ihren beruflichen Aufstieg.

So beantragen Sie das Aufstiegs-BAföG

Der Antrag muss unabhängig vom Lehrgangsort bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden.
Wichtig: Stellen Sie den Antrag rechtzeitig (idealerweise vor Beginn der Maßnahme), da eine Förderung frühestens ab dem Monat der Antragstellung möglich ist.

Aktuelle Informationen und Formulare finden Sie unter: www.aufstiegs-bafoeg.de

Geförderte Fortbildungen und Ausbildungen

Qualifizieren Sie sich für verantwortungsvolle Fachpositionen

Mann mit Tablet im Büro als Beispiel für eine kaufmännische Fortbildung mit Förderung durch das Aufstiegs-BAföG.

Geprüfter Wirtschaftsfachwirt:in (IHK) - in Vollzeit

Therapeutische Übung mit Senior und Ergotherapeutin als Beispiel für eine durch Aufstiegs-BAföG geförderte Fortbildung im Gesundheitsbereich.

Ergotherapeut:in (WFOT-anerkannt)

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Zugangsvoraussetzungen für die Förderung

Entscheidend für die Förderung ist, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung erfüllen. Diese regelt verbindlich, welche fachlichen oder beruflichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der angestrebten Prüfung oder fachschulischen Fortbildung notwendig sind.

In der Regel bedeutet das:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung
    oder
  • Ausreichende Berufspraxis gemäß Prüfungsordnung

Je nach Fortbildungsziel können Dauer und Art der Berufserfahrung variieren.

Auch ohne klassische Erstausbildung kann eine Förderung möglich sein. Studienabbrecher:innen oder Abiturient:innen mit entsprechender Berufserfahrung können förderberechtigt sein, sofern die jeweilige Fortbildungsordnung dies vorsieht. Entscheidend ist, dass Sie die fachlichen Voraussetzungen für die Prüfungszulassung erfüllen.

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Häufig gestellte Fragen

Gefördert werden die tatsächlich anfallenden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 Euro.
50 % dieser Summe erhalten Sie als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Für den verbleibenden Betrag können Sie ein zinsgünstiges Darlehen der KfW in Anspruch nehmen.

Wenn Sie die Prüfung erfolgreich bestehen, können Ihnen zusätzlich 50 % des noch nicht fälligen Darlehensanteils erlassen werden. Insgesamt sind so Förderquoten von bis zu 75 % möglich.

Nein. Der Zuschussanteil muss nicht zurückgezahlt werden.
Nur der Darlehensanteil ist rückzahlungspflichtig – und auch hier profitieren Sie von günstigen Konditionen sowie möglichen Teilerlassen bei bestandener Prüfung.

Nein. Für das Aufstiegs-BAföG besteht keine Altersgrenze. Entscheidend ist, dass Sie die fachlichen Voraussetzungen für die angestrebte Fortbildung erfüllen.

Ja. Die Förderung ist unabhängig davon möglich, ob Sie Ihre Fortbildung in Vollzeit, Teilzeit oder im Blockmodell absolvieren. Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich ein einkommensabhängiger Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden.

Die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erfolgt einkommens- und vermögensunabhängig.
Ein Beitrag zum Lebensunterhalt bei Vollzeitmaßnahmen ist hingegen einkommensabhängig.

Ja, sofern der Bachelorabschluss Ihr höchster akademischer Abschluss ist.
Mit einem Masterabschluss oder einem vergleichbaren Hochschulabschluss ist eine Förderung nicht mehr möglich.

Sie sollten den Antrag möglichst vor Beginn der Maßnahme stellen. Eine Förderung ist frühestens ab dem Monat der Antragstellung möglich. Eine rückwirkende Förderung für frühere Monate erfolgt nicht.

Der Antrag wird beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung Ihres Wohnortes gestellt – unabhängig davon, wo die Fortbildung stattfindet. In vielen Fällen ist eine Online-Antragstellung möglich.

In bestimmten Fällen ist eine Kombination mit anderen Förderinstrumenten möglich. Welche Optionen für Sie sinnvoll sind, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Eine persönliche Beratung hilft, die passende Förderstrategie zu entwickeln.

Ja. Wir beraten Sie gerne zu Ihrer Förderfähigkeit, informieren Sie über Zuschuss- und Darlehensanteile und unterstützen Sie bei der Vorbereitung Ihres Antrags.