Das Aufstiegs-BAföG eröffnet neue Chancen für beruflichen Aufstieg, fachliche Weiterentwicklung und den nächsten Schritt auf Ihrem Karriereweg.
Grone
Aufstiegs-BAföG
Aktiv werden. Chancen nutzen.
Ihre Förderung für den nächsten Karriereschritt
Finanzielle Unterstützung für Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung und neue Perspektiven
Sie möchten den nächsten Karriereschritt gehen, mehr Verantwortung übernehmen oder sich fachlich auf ein neues Niveau entwickeln? Mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützt Sie der Staat gezielt bei Ihrer beruflichen Fortbildung – unabhängig von Ihrem Alter und unabhängig davon, ob Sie in Vollzeit oder berufsbegleitend lernen.
Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels eröffnen höherqualifizierende Abschlüsse wie Meister, Fachwirt, Techniker oder Betriebswirt hervorragende berufliche Perspektiven. Mit einer anerkannten Aufstiegsfortbildung steigern Sie nicht nur Ihre Fachkompetenz, sondern verbessern auch nachhaltig Ihre Einkommens- und Aufstiegschancen.
Das Aufstiegs-BAföG basiert auf dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) und bietet Ihnen eine attraktive Kombination aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen. Gefördert werden sowohl Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als auch – bei Vollzeitmaßnahmen – Ihr Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt einkommensunabhängig für die Lehrgangskosten und ist flexibel gestaltet, sodass sie sich an Ihre persönliche Lebenssituation anpasst ist.
Ob Sie sich nach Ihrer Ausbildung weiterqualifizieren, nach einigen Jahren Berufserfahrung den nächsten Schritt planen oder sich gezielt auf eine Führungsposition vorbereiten möchten – das Aufstiegs-BAföG unterstützt Sie finanziell dabei, Ihre beruflichen Ziele zu erreichen.
Wir beraten Sie gerne individuell zu Ihren Fördermöglichkeiten und begleiten Sie auf Ihrem Weg zum nächsten beruflichen Meilenstein.
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Weiterbildungen für Fachkräfte mit Zukunftsperspektive
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Ihr Weg zur Förderung
In wenigen Schritten zur finanziellen Unterstützung Ihrer Fortbildung
1. Maßnahme auswählen
Sie suchen sich Ihr passendes AVGS-Coaching oder eine AVGS-Weiterbildung aus. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie auf dem Weg zum Antrag.
2. Förderfähigkeit prüfen
Informieren Sie sich über die Voraussetzungen und prüfen Sie, ob Ihre Qualifikation und Ihr angestrebter Abschluss förderfähig sind.
3. Antrag stellen
Reichen Sie Ihren Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung Ihres Wohnortes ein. In der Regel ist die Antragstellung auch online möglich.
4. Bewilligung erhalten
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid mit Informationen zu Zuschuss- und Darlehensanteil.
5. Gefördert starten
Beginnen Sie Ihre Fortbildung mit finanzieller Unterstützung und konzentrieren Sie sich voll auf Ihren beruflichen Aufstieg.
So beantragen Sie das Aufstiegs-BAföG
Der Antrag muss unabhängig vom Lehrgangsort bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden.
Wichtig: Stellen Sie den Antrag rechtzeitig (idealerweise vor Beginn der Maßnahme), da eine Förderung frühestens ab dem Monat der Antragstellung möglich ist.
Aktuelle Informationen und Formulare finden Sie unter: www.aufstiegs-bafoeg.de
Geförderte Fortbildungen und Ausbildungen
Qualifizieren Sie sich für verantwortungsvolle Fachpositionen

Geprüfter Wirtschaftsfachwirt:in (IHK) - in Vollzeit
Mit dem Abschluss als Geprüfter Wirtschaftsfachwirt:in (IHK) erweitern Sie Ihre betriebswirtschaftlichen Kompetenzen und verbessern Ihre Aufstiegschancen in unterschiedlichen Branchen. Sie bereiten sich praxisnah auf die IHK-Prüfung vor – wahlweise vor Ort oder im Live-Webinar. Gerne beraten wir Sie auch zu passenden Fördermöglichkeiten wie dem Aufstiegs-BAföG.

Ergotherapeut:in (WFOT-anerkannt)
Starten Sie Ihre staatlich anerkannte Ausbildung in einem zukunftssicheren Gesundheitsberuf. Die WFOT-anerkannte Ausbildung zum/zur Ergotherapeut:in qualifiziert Sie für vielfältige Einsatzbereiche im Gesundheitswesen – mit attraktiven Fördermöglichkeiten wie dem Aufstiegs-BAföG.
Wer wird gefördert? Diese Abschlüsse sind förderfähig
Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie sich auf einen öffentlich-rechtlich geregelten Fortbildungsabschluss vorbereiten.
Typische förderfähige Abschlüsse sind zum Beispiel:
- Meister:in
- Fachwirt:in
- Fachkaufleute
- Industriemeister:in
- Techniker:in
- Betriebswirt:in
- Erzieher:in (je nach Landesregelung)
Gut zu wissen: Für die Förderung besteht keine Altersgrenze.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Zugangsvoraussetzungen für die Förderung
Entscheidend für die Förderung ist, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung erfüllen. Diese regelt verbindlich, welche fachlichen oder beruflichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der angestrebten Prüfung oder fachschulischen Fortbildung notwendig sind.
In der Regel bedeutet das:
- Abgeschlossene Berufsausbildung
oder - Ausreichende Berufspraxis gemäß Prüfungsordnung
Je nach Fortbildungsziel können Dauer und Art der Berufserfahrung variieren.
Auch ohne klassische Erstausbildung kann eine Förderung möglich sein. Studienabbrecher:innen oder Abiturient:innen mit entsprechender Berufserfahrung können förderberechtigt sein, sofern die jeweilige Fortbildungsordnung dies vorsieht. Entscheidend ist, dass Sie die fachlichen Voraussetzungen für die Prüfungszulassung erfüllen.
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Häufig gestellte Fragen
Gefördert werden die tatsächlich anfallenden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 Euro.
50 % dieser Summe erhalten Sie als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Für den verbleibenden Betrag können Sie ein zinsgünstiges Darlehen der KfW in Anspruch nehmen.
Wenn Sie die Prüfung erfolgreich bestehen, können Ihnen zusätzlich 50 % des noch nicht fälligen Darlehensanteils erlassen werden. Insgesamt sind so Förderquoten von bis zu 75 % möglich.
Nein. Der Zuschussanteil muss nicht zurückgezahlt werden.
Nur der Darlehensanteil ist rückzahlungspflichtig – und auch hier profitieren Sie von günstigen Konditionen sowie möglichen Teilerlassen bei bestandener Prüfung.
Nein. Für das Aufstiegs-BAföG besteht keine Altersgrenze. Entscheidend ist, dass Sie die fachlichen Voraussetzungen für die angestrebte Fortbildung erfüllen.
Ja. Die Förderung ist unabhängig davon möglich, ob Sie Ihre Fortbildung in Vollzeit, Teilzeit oder im Blockmodell absolvieren. Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich ein einkommensabhängiger Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden.
Die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erfolgt einkommens- und vermögensunabhängig.
Ein Beitrag zum Lebensunterhalt bei Vollzeitmaßnahmen ist hingegen einkommensabhängig.
Ja, sofern der Bachelorabschluss Ihr höchster akademischer Abschluss ist.
Mit einem Masterabschluss oder einem vergleichbaren Hochschulabschluss ist eine Förderung nicht mehr möglich.
Sie sollten den Antrag möglichst vor Beginn der Maßnahme stellen. Eine Förderung ist frühestens ab dem Monat der Antragstellung möglich. Eine rückwirkende Förderung für frühere Monate erfolgt nicht.
Der Antrag wird beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung Ihres Wohnortes gestellt – unabhängig davon, wo die Fortbildung stattfindet. In vielen Fällen ist eine Online-Antragstellung möglich.
In bestimmten Fällen ist eine Kombination mit anderen Förderinstrumenten möglich. Welche Optionen für Sie sinnvoll sind, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Eine persönliche Beratung hilft, die passende Förderstrategie zu entwickeln.
Ja. Wir beraten Sie gerne zu Ihrer Förderfähigkeit, informieren Sie über Zuschuss- und Darlehensanteile und unterstützen Sie bei der Vorbereitung Ihres Antrags.