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Angebote gefördert durchden Bildungsurlaub

Bildungsurlaub nutzen und weiterbilden

Weiterbildung und das regelmäßige Auffrischen der beruflichen Kompetenzen sind wichtig, sowohl für Mitarbeitende selbst als auch für den Arbeitgeber. Genau deshalb gibt es die Möglichkeit des Bildungsurlaubs. Doch was ist eigentlich Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub bezeichnet den gesetzlichen Anspruch auf eine fünftägige Freistellung von der Arbeit, um Zeit für Fort- und Weiterbildung zu haben. Das gilt je nach Regelung im Bundesland, jedes oder jedes zweite Jahr.

Die Übernahme der Kosten des Bildungsurlaubs ist in den teilnehmenden Ländern immer gleich. Während die Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung für die Tage der Freistellung gewährt, übernimmt der Arbeitnehmende die Seminargebühren. Natürlich können Weiterbildungskosten zudem steuerlich abgesetzt werden.
Sie haben Interesse an einem Bildungsurlaub? Dann schauen Sie sich unsere Angebote an. Wir beraten Sie hierzu auch gern persönlich.

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48 Angebote

Welche Vorteile hat ein Bildungsurlaub für Sie?

 
Sicherung des Arbeitsplatzes Durch eine zusätzliche Weiterbildung steigern Sie Ihren Wert als Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt. Das sichert Ihren Arbeitsplatz im Unternehmen.
Abwechslung zum beruflichen Alltag Ein Bildungsurlaub bietet eine gelungene Abwechslung zum beruflichen Alltag ohne unter dem Druck der Doppelbelastung von Beruf und beruflicher Weiterbildung zu stehen.
Neuen Schwung im Unternehmen Durch Ihr neu erworbenes Know-How können Sie für frischen Wind und neue Ideen in Ihrem Unternehmen sorgen. Nicht nur Sie profitieren, sondern auch Ihr Arbeitgeber.
Neue Motivation Durch eine Weiterbildung steigern Sie Ihren Wert für das Unternehmen und gewinnen an Ansehen bei Ihrem Arbeitgeber. Das motiviert Sie und schafft Selbstbewusstsein.

Für welche Maßnahme kann ich mich freistellen lassen?

Wenn Sie einen Antrag auf Bildungsurlaub stellen und dieser trotz bestehender Bildungsfreistellungsregelung in Ihrem zuständigen Bundesland abgelehnt wird, kann dies einen einfachen Grund haben: Nicht jede Weiterbildungsmaßnahme wird anerkannt.
Informieren Sie sich deshalb unbedingt frühzeitig, welche Veranstaltungen in Ihrem Bundesland übernommen werden, bevor Sie Ihren Bildungsurlaub beantragen.

Folgende Weiterbildungsarten werden unterschieden:

  • Gesellschaftspolitische Weiterbildungen
  • Arbeitsweltbezogene Weiterbildungen
  • Ehrenamtsbezogene Weiterbildungen


Wichtig: Der volle Anspruch auf alle fünf Tage (bzw. sechs im Saarland) entsteht nur, wenn der Antragstellende an fünf Tagen pro Woche beschäftigt ist. Möchten Sie als Teilzeitbeschäftigter Bildungsurlaub beantragen und erbringen Ihre Wochenarbeitszeit an weniger als fünf Tagen, verringert sich der Anspruch entsprechend.

Vom Antrag zum Bildungsurlaub

Diese Schritte müssen Sie zum Bildungsurlaub gehen:

  • Vorgespräch mit Arbeitgeber
  • Bildungseinrichtung auswählen
  • Antragsformular auswählen
  • Bildungsurlaub beantragen
  • Weiterbildung beginnen
  • Teilnahmebestätigung einreichen


Nehmen Sie sich Zeit und Freiraum für Ihre berufliche Qualifizierung. Diese Regelung ist eine hervorragende Möglichkeit, in die eigene Karriere und die Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes zu investieren!

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist ein Bildungsurlaub?

Lernen ist eine lebenslange Herausforderung! Mit dem Bildungsurlaub fördert der Staat die Initiative zum lebenslangen Lernen. Unter Bildungsurlaub versteht man die bezahlte Freistellung zur Teilnahme an Veranstaltungen, die vornehmlich der politischen oder beruflichen Weiterbildung dient. 

Die Weiterbildung soll aber nicht in der für Erholung und Regeneration vorgesehenen Urlaubszeit oder im Anschluss an einen anstrengenden Arbeitstag erfolgen, sondern in einem eigens dafür vorgesehen zeitlichen Rahmen. Bildungsurlaub ist somit eine besondere Form des Urlaubs, die der Weiterbildung dient. Der übliche Erholungsurlaubsanspruch wird somit durch die Weiterbildungsveranstaltung nicht gemindert. 

Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub?

Da Bildung in die Zuständigkeit der Ländergesetzgebung fällt, gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen und Handhabungen. Bis auf die Bundesländer Bayern und Sachsen haben alle Arbeitnehmer/innen einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub. Der gesetzliche Anspruch auf Bildungsurlaub beträgt in der Regel 5 Tage pro Jahr.

Während der Teilnahme an einem Bildungsurlaub wird vom Arbeitgeber das Arbeitsentgelt weitergezahlt. Grundsätzlich können an Bildungsurlauben aber alle Interessierten teilnehmen, eine Erwerbstätigkeit ist dafür nicht notwendig. Unsere Bildungsurlaube sind für alle offen!

In Rheinland-Pfalz können Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten auf Antrag nach §8 BFG ein pauschalierter Anteil des für den Zeitraum der Bildungsfreistellung fortzuzahlenden Arbeitsentgeldes erstattet werden.

 

Muss der Bildungsurlaub berufsbezogen sein?

Nein. Bildungsurlaub dient nicht nur der beruflichen Bildung. Bildungsurlaub kann und soll dazu beitragen, den sich immer mehr und rasanter verändernden Anforderungen im gesellschaftlichen, ökologischen und politischen Leben zu entsprechen.

Wie beantrage ich Bildungsurlaub?

Arbeitnehmer/-innen sollten ihren Anspruch auf Bildungsurlaub bei ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich, in der Regel mindestens 6 - 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, geltend machen. Dabei ist dem Arbeitgeber der Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung zu übergeben. Die für diesen Nachweis erforderlichen Bescheinigungen werden Ihnen kostenlos vom Veranstalter ausgestellt. Die Teilnahme am Bildungsurlaub ist dem Arbeitgeber auf Wunsch nachzuweisen. Eine entsprechende Teilnahmebestätigung wird Ihnen nach der Beendigung des Bildungsurlaubes kostenlos ausgehändigt.

Kann der Arbeitgeber meinen Bildungsurlaub ablehnen?

Der Arbeitgeber kann die Freistellung ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche anderer Beschäftigter, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Das bedeutet, nur wenn ein ordnungsgemäßer Betriebsablauf nicht gewährleistet ist, kann Ihnen die Teilnahme versagt werden. Bei einer Ablehnung verfällt der Anspruch auf Bildungsfreistellung nicht. Wurde die Freistellung für das laufende Kalenderjahr versagt, ist der Anspruch auf das folgende Jahr zu übertragen.