Integrationskurs
- Unterrichtsform Vollzeit
- KursartIntegrations-/Sprachkurse
- Ort Erfurt
Teilnahmevoraussetzungen:
Ausländer/innen, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus.
• Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer/innen können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind.
• Ausländer/innen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Kursteilnahme verpflichtet werden.
• Spätaussiedler/innen und ihre Familienangehörigen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung.
• Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden.
- Ausländer/innen, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist.
- Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger/innen
- Deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf vorliegt
Ansprechpartner/-in
Frau Mandy Oertel
Grone-Bildungszentrum Erfurt
Franckestraße 4
99084 Erfurt
Das Kursangebot
- allgemeine Integrationskurse (600 UE)
Bei uns werden auch regelmäßig Wiederholermodule zu jedem Kurs angeboten. In Orientierungskursen (100UE) erfahren Sie mehr über die deutsche Kultur, Politik und Geschichte.
Jeder Integrationskurs schließt mit den Prüfungen Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) und Leben in
Deutschland (LiD) ab.
In Integrationskursen
- lernen Sie Deutsch bis Sprachniveau B1
- treffen Sie auf interessante Menschen aus
- aller Welt
- erfahren Sie mehr über die deutsche Kultur
Darüber hinaus erfahren Sie mehr über die Themen:
- Aus- und Weiterbildung
- Arbeit und Beruf
- Betreuung und Erziehung von Kindern
- Soziale Kontakte
- Einkaufen
- Hygiene
- Medien und deren Nutzung
- Wohnen
Wer ist zur Teilnahme verpflichtet?
- Neuzugewanderte Ausländer*innen aus Drittstaaten mit einem Aufenthaltstitel
- Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer*innen, die keine oder sehr wenig Deutschkenntnisse besitzen
Wer kann freiwillig teilnehmen?
- EU-Bürger*innen
- Spätaussiedler*innen
- Deutsche Staatsangehörige, die keine oder wenig Deutschkenntnisse besitzen