Berufssprachkurs Ziel B1 - 400 UE - Präsenz
- Unterrichtsform Vollzeit
- Ort Köln
- Dauermehr als 3 Monate bis 6 Monate
- Gefördert Ja
Der Kurs B1 umfasst 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Dieser Kurs richtet sich an Teilnahmeberechtigte, die trotz einer ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben, und an arbeitsmarktnahe Geduldete nach 6 Monaten Vorduldungszeit, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben (vgl. §§ 13 Abs. 2 Nr. 2, 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 DeuFöV). Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.
Zielgruppe
Für die Berufssprachkurse nach § 45a AufenthG:
Die Berufssprachkurse bauen auf den Integrationskursen auf. Sie dienen dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an Zugewanderte, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund, die ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen, in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen, arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld bekommen, eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Arbeitsalltag zu meistern.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine allgemeinbildende Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.
Teilnahmevoraussetzungen:
Zulassung zu einem B1-Kurs
Ansprechpartner/-in
Frau Alisa Hirtz
Grone Bildungszentrum Köln
Sophienstraße 5
51149 Köln
Die allgemeine Beschreibung zu Abschlussart befindet sich im Redaktionshandbuch, Kapitel II.5.9.
B1 DTB
Montag - Freitag
09:00 Uhr - 13:15 Uhr
Die Kurse werden aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert.
Grundsätzlich ist die Teilnahme an einem Berufssprachkurs kostenlos.
Eine Kostenbeitragspflicht besteht gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 DeuFöV nur für beschäftigte Teilnehmende. Ausgenommen von der Kostenbeitragspflicht sind
- Beschäftigte, die im Leistungsbezug sind bzw. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben;
- Auszubildende;
- Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen bei Einzelveranlagung 20.000 € oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehegatten oder mit der Ehegattin 40.000 € nicht übersteigt.
Die Kostenbeitragspflicht für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist in § 4 Abs. 4, 5, 6 DeuFöV geregelt. Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist ein Kostenbeitrag in Höhe von 50% des gültigen Kostenerstattungssatzes pro Unterrichtseinheit an die Kursträger zu entrichten. Dieser Kostenbeitrag ist vor Beginn eines Berufssprachkurses an die Kursträger zu zahlen.
Die allgemeine Beschreibung zu Förderung befindet sich im Redaktionshandbuch, Kapitel II.5.6.